„Kinder bis zum fünften Lebensjahr haben keine hinteren Backenzähne, da die Zahnentwicklung noch nicht vollendet ist. Bestimmte Speisen, vor allem Erdnüsse, Nüsse, Mandeln, Kastanien usw. können daher nicht genügend zerkleinert werden“, erklärt der Primar in einer Presseaussendung am Montag.Doch beim Spielen, Lachen oder Sprechen besteht die Gefahr, dass Teile der Speisen in die Atemwege der Kinder gelangen. „Dann droht Erstickungsgefahr, entweder akut nach der Inhalation, oder erst nach einigen Tagen, da der Speiserest nicht ausgehustet wurde“, so Dr. Donazzan.Bei Erdnüssen besonders aufpassenBesonders gefährlich sei dabei die Inhalation von Erdnüssen, so der Primar. Diese könnten durch ihre Substanzen eine Reizung und Entzündung der Bronchialschleimhaut hervorrufen. „Sollte eine Erdnuss oder auch nur ein Teil davon inhaliert worden sein, dann ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen“, rät der Primar.Am Bozner Krankenhaus werde jedes Jahr bei ungefähr sechs bis acht Kindern eine Fremdkörperinhalation festgestellt, so Donazzan. Der inhalierte Fremdkörper müsse dann unter Vollnarkose mittels Bronchoskopie entfernt werden.stol