„Wenn es sein muss, auch mit Pfändung“, sagt Gesundheitslandesrat Thomas Widmann.<BR /><BR />Um die Schulden einzutreiben, greift der Sanitätsbetrieb auf verschiedene Rechtsmittel zurück. So gab es bei Patienten aus Italien, die auf keine der schriftlich mitgeteilten Forderungen reagierten, bereits Lohn- oder Rentenpfändungen. <BR /><BR />Schwieriger ist die Situation bei ausländischen Schuldnern. Hier ist der Weg zur Schuldeneintreibung ein langwieriger. <BR /><BR />Die Erfolgsquote ist bislang eher mäßig. 10 bis 12 Prozent der offenen Rechnungen konnten in Vergangenheit außergerichtlich eingehoben werden.<BR /><BR />„Sich behandeln lassen und dann nicht zahlen, geht gar nicht“, sagt Landesrat Widmann. <BR /><BR /><div class="headline"><embed id="1_headline" /></div><BR />