Insgesamt 60.775 Nicht-EU-Bürger in Südtirol haben Stand 31. Dezember 2024 eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Im Vorjahr waren es 55.796 gewesen. Wer keinen gültigen Aufenthaltstitel hat, kann allein deshalb abgeschoben werden. <BR /><BR />Letzteres war 2024 137 Mal der Fall – mit dem Entzug der Aufenthaltsgenehmigung werden Betroffene aufgefordert, das italienische Staatsgebiet innerhalb von 14 Tagen selbstständig zu verlassen. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1137060_image" /></div> <BR /><BR />Darüber hinaus erließ der Quästor 95 Ausweisungsbefehle, 14 Personen ließ er an die Grenze begleiten, 78 weitere kamen in Rückführungszentren. „Ich lese und höre immer wieder Personen, die kritisieren, dass meine Verordnungen für illegale Einwanderer oft keinen Wert haben und sie weiter hier bleiben, unbemerkt“, weiß Sartori. <h3> 137 Aufenthaltstitel in einem Jahr entzogen </h3>„Wir kontrollieren aber rund 100 Personen pro Tag – wenn wir sie erwischen, nachdem sie die Verordnung missachtet hatten, werden sie unverzüglich abgeschoben“, so der Quästor. Mit 137 bilden Personen, deren Aufenthaltstitel entzogen wurde, den größten Anteil an Menschen, die 2024 von einem Ausweisungsdekret betroffen waren. <BR /><BR />Bei diesen steht der Staat nicht vor dem Problem, sie erst identifizieren und ihr Herkunftsland ermitteln zu müssen. <h3> Aufenthaltsdauer in Abschiebezentren auf 18 Monate verlängert </h3>Das stellte nämlich lange Zeit eine Hürde bei der Abschiebung von Ausländern ohne Papiere dar. Mit einem Gesetz, das seit Dezember 2023 in Kraft ist, wurde die maximale Aufenthaltsdauer in Abschiebezentren in Italien von 6 auf 18 Monate verlängert. <BR /><BR /><BR />Dadurch haben die Behörden mehr Zeit, Vereinbarungen mit Herkunftsländern zu treffen – und die Ausländer ohne Papiere mehr Interesse, ihre wahre Identität zu verraten, um nicht anderthalb Jahre im Rückführungszentrum verbringen zu müssen.