Die Expertin der Verbraucherzentrale erklärt, in welchen Fällen die meisten Versicherungen den Schaden bezahlen, wo die Fallen im Vertrag lauern und für wen sich eine Zusatzversicherung gegen Naturgefahren auszahlt. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="776813_image" /></div> <BR /><BR /><b>Spürt man in der Verbraucherzentrale Südtirol mehr Informationsbedarf im Bereich der Versicherungen gegen Unwetterschäden?</b><BR />Stefanie Unterweger: Ja, durchaus. Die Informationsanfragen in diesem Zusammenhang sind gestiegen. Die Eigentümer von Wohngebäuden, aber auch von Fahrzeugen fragen vermehrt nach, ob sie versichert sind, wenn ihr Eigentum durch Unwetter- und Naturereignisse Schaden nimmt. Ob das der Hagel ist, der das Auto zerbeult, oder der überlaufende Bach, der Keller und Wohnungen unter Wasser setzt – man merkt, dass sich die Leute Gedanken machen. Auffällig ist, dass Haus- und Wohnungseigentümer zwar in der Regel versichert sind, aber nicht genau wissen, welcher Schaden gedeckt ist. Selbst beim Auto ist manchen nicht klar, dass die verpflichtende Kfz-Versicherung nur Schäden abdeckt, die mit dem eigenen Fahrzeug an Dritten verursacht werden. Schäden durch Hagel oder einen herabfallenden Stein müssen extra versichert werden. <BR /><BR /><b>Bleiben wir bei den Wohngebäuden. Welche Schäden deckt die herkömmliche Wohngebäudeversicherung?</b><BR />Unterweger: Sie deckt ausschließlich Feuerschäden am Gebäude und an dessen Inhalt, kann in der Regel aber erweitert werden. Beispielsweise können Wasserschäden aufgrund eines Rohrbruches, Schäden an Elektrogeräten infolge eines Blitzschlages oder auch Schäden aufgrund bestimmter Naturereignisse mit in den Vertrag genommen werden. Manche Versicherungen bieten die Versicherungsdeckung gegen Schäden infolge von Naturereignissen auch über einen getrennten Vertrag an. <BR /><BR /><b>Naturereignisse können vielfältig sein. Mancherorts besteht eher die Gefahr von Überflutung, andernorts von Muren. Was ist beim Abschluss solcher Zusatzversicherungen zu beachten?</b><BR />Unterweger: Stimmt. Hier gilt es, besonders aufzupassen. Denn in den Verträgen werden die unterschiedlichsten Begriffe verwendet. Die einen geben „Naturphänomene“ oder ganz generell „außergewöhnliche Ereignisse“ an, dann wieder ist die Rede von „atmosphärischen Ereignissen“ oder von „Sturmschäden“. Wie diese einzelnen Begriffe aber interpretiert werden und was die jeweilige Versicherung deshalb wirklich abdeckt, das ist unbedingt vorab zu klären. <BR />Oft werden Begriffe wortwörtlich vom Italienischen ins Deutsche übersetzt, oder es wird ein Begriff aus einem in Deutschland verfassten Vertrag übernommen. Das kann zu Missverständnissen führen. Worauf man auf alle Fälle – auch angesichts der jüngsten Ereignisse – achten muss: Die Versicherungen verstehen unter „Naturereignis“ sehr oft nur Hagel, Stürme und Schneedruck. Die Schäden am Haus infolge von Überschwemmungen und Murenabgängen sind hingegen vielfach ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Erdbeben, die in Südtirol aber keine so große Rolle spielen. Deshalb ist es wichtig, die Vertragsbedingungen mit den Ausschlüssen und Deckungsbegrenzungen sehr gut zu analysieren. <BR /><BR /><embed id="dtext86-54640734_quote" /><BR /><BR /><BR /><b>Was ist zu beachten, wenn man sich gegen Unwetterschäden versichern will? Wie hoch soll die gedeckte Summe sein?</b><BR />Unterweger: Die versicherte Summe für die jeweilige Zusatzdeckung orientiert sich im Normalfall an der versicherten Summe für das Gebäude unter dem Abschnitt Feuer. Das heißt: Wenn das Gebäude für 400.000 Euro gegen das Risiko Feuer abgesichert ist, gilt diese Höchstsumme auch für die Unwetter- und Naturereignisse, außer die Summe wird für bestimmte Ereignisse per Vertrag limitiert. <BR /><BR /><b>Ist es angesichts der jüngsten Wetterereignisse generell angebracht, über zusätzliche Versicherungen nachzudenken? Oder besteht die Gefahr, sich in Unkosten zu stürzen, die sich kaum lohnen?</b><BR />Unterweger: Tatsache ist, dass Unwetter und andere Naturereignisse sehr großen, oft unbezahlbaren Schaden anrichten können. Und man hat letzthin gesehen, dass sie auch dort auftreten können, wo man es sich nicht erwartet. Deshalb rate ich unabhängig davon, ob ein Gebäude einer möglichen Gefahr ausgesetzt ist oder nicht, regelmäßig die Versicherungsunterlagen zu prüfen. Es gilt zu überlegen, ob sie noch den örtlichen Bedingungen bzw. auch den eigenen Bedürfnissen entsprechen – und gegebenenfalls zu handeln. <BR />Die Frage „Wie viel kann und will ich für eine Zusatzversicherung ausgeben?“ ist natürlich sehr individuell. Wenn ich beispielsweise eine Zusatzversicherung gegen Schäden durch Blitzschlag abschließe, muss ich mir überlegen, ob die Schadenssumme – sofern das seltene Ereignis eines Blitzeinschlages eintritt – tatsächlich so hoch sein kann, dass sie versichert werden muss. <BR /><BR /><b>Besteht die Gefahr, dass Versicherungsunternehmen die aktuelle Unsicherheit der Verbraucher ausnützen und die Prämien für Unwetterversicherungen erhöhen?</b><BR />Unterweger: Die Möglichkeit besteht. Deshalb ist es immer ratsam, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.<BR /><BR /><b>In Deutschland spricht man über eine verpflichtende Versicherung gegen bestimmte Unwetterschäden in bestimmten Gefahrenzonen. Wäre eine solche Verpflichtung in Italien denkbar?</b><BR />Unterweger: Nach dem Erdbeben in den Abruzzen im Jahr 2009 stand bereits ein Gesetz über die Versicherungspflicht gegen Naturereignisse zur Diskussion. Es ist zwar nie in Kraft getreten. Aber die zunehmenden Wetterextreme könnten das Thema durchaus wieder aufs Tapet bringen.<BR />