Der Gastbetrieb war auf verschiedenen Online-Buchungsseiten präsent und verfügte über eine Lizenz und eine Mehrwertsteuer. Seit 2012 legte der Betrieb jedoch weder eine Steuererklärung vor, noch bezahlte er die Steuern.Gäste waren ahnungslos Um nicht Verdacht bei den Hotelgästen zu wecken, stellten die Betreiber immer wieder Steuerbescheinigungen für Aufenthalte und Mahlzeiten aus, „vergaßen“ sie dann aber der Steuererklärung beizulegen und zu zahlen.Obwohl der Betrieb jahrelang die Einkommens- und Mehrwertsteuer umging, war das Hotel gut gebucht, vor allem von deutschen und italienischen Gästen.Die Finanzwache forschte die Steuerhinterziehung durch Abfragen der Datenbanken, Internetüberwachung und Kontrollen in Uniform und in Zivil aus. Damit konnten über 15.000 Nächtigungen rekonstruiert werden. Dazu wurden noch rege, rein gastronomische Einnahmen ermittelt.Steuerhinterziehung von über einer Million Das Unternehmen zahlte zwar die Kurtaxe und Sozialversicherungsbeträge der Angestellten, hinterzog jedoch Steuern in der Höhe von über einer Million Euro.Die ehemaligen Beschäftigten des Hotelbetriebes und die städtischen Kassen erlitten durch den Fall keine finanziellen Schäden.Bald wird den Beamten bei der Identifizierung ähnlicher Situationen unter die Arme gegriffen: Ab 1. Jänner 2020 beginnt die allgemeine Verpflichtung, Gebühren telematisch an das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen zu schicken. Für Unternehmer mit einem jährlichen Umsatz von über 400.000 Euro gilt dies bereits ab 1. Juli 2019.Die täglichen Einnahmen werden übrigens nicht mehr auf Papier bescheinigt, wie zum Beispiel Kassenbelege. Sie fließen telematisch in ein Online-System ein und werden damit automatisch auch dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen zur Verfügung gestellt.stol/ape