Beim Haftprüfungstermin hat der Mann erklärt, die Waffe nicht gekauft, sondern gefunden zu haben – und das bereits Monate vor der Schießerei. <h3> Waffe trotz Matrikelnummer illegal </h3>Die halbautomatische Glock wird als irregulär und damit illegal eingestuft, da sie zwar eine Matrikelnummer auf dem Griff trägt, nicht aber auf dem Lauf. Somit ist der schwerste Vorwurf, der gegen den 55-Jährigen erhoben wird, jener des Haltens und der Verwendung einer illegalen Waffe – darauf stehen bis zu 8 Jahre Haft. <BR /><BR />Auch wird dem Mann Trunkenheit am Steuer zur Last gelegt. Dass er dem Alkohol ausgiebig zugesprochen hatte, dürfte auf die großen Sorgen über seine gesundheitlichen Probleme zurückzuführen gewesen sein. Diese hätten ihn auch dazu gebracht, die Waffe aufzuheben, die er bereits im Jänner in einem Müllsack im Laderaum seines Lieferwagens gefunden haben will. Er habe sich gedacht, sie könne ihm möglicherweise nützlich sein, falls er sich angesichts seiner Lage etwas antun wolle. Und genau das soll er am Dienstag erwogen haben. <h3> Schüsse als verzweifelter Hilferuf</h3> Zugleich sei er aber davor zurückgeschreckt, die Waffe gegen sich zu richten. Mit den Schüssen habe er auf sich aufmerksam machen wollen – wohl in der unbewussten Hoffnung, jemand würde ihn daran hindern, die Verzweiflungstat auszuführen. Wie der 55-Jährige vor dem U-Richter erklärte, sei die geladene Waffe zusammen mit einem weiteren vollen Magazin in einem Müllsack in seinem Fahrzeug gelegen. Über ihre Herkunft wisse er nichts. Er habe die Pistole in der Wohnung so versteckt, dass seine Frau sie nicht finden konnte. <BR /><BR />Erst am Dienstag habe er die Waffe wieder hervorgeholt, er habe sie in der Zwischenzeit nie benutzt. Voraussichtlich am Montag wird der 55-Jährige im Bozner Gefängnis Besuch von Rechtsanwalt Filippo Augusto erhalten. Er wurde ernannt, <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/pistolenschuesse-in-bozen-warum-die-situation-fuer-viele-gefaehrlich-war" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">nachdem Rechtsanwalt Rudi Benedikter das Mandat nach erfolgter Haftprüfung niedergelegt hatte</a>.