Für 27 der 28 Anlagen wird es eine Ausnahmeregelung geben. „Der Senat hat einen von mir eingebrachten und von Senator Luigi Spagnolli mitunterzeichneten Beschlussantrag angenommen“, so Senatorin Julia Unterberger.<BR /><BR />Wie berichtet, hatte ein Passus im staatlichen Dekret zur Neuordnung des Italienischen Schießsportverbandes (UITS) hohe Wellen geschlagen. Demnach sollten Liegenschaften, die dem Staat oder anderen öffentlichen Körperschaften gehören und den Schießsportsektionen (TSN) zur Nutzung überlassen werden, künftig kostenlos der UITS zur Verfügung gestellt werden. Für Südtirol hätte dies einer De-facto-Enteignung gleichkommen können.<BR /><BR />Unklar war allerdings, ob die Bestimmung nur sogenannte Domänengüter oder sämtliche öffentliche Liegenschaften betrifft. Zweifelhaft war der Passus auch deshalb, weil ein Vorstoß des SVP-Kammerabgeordneten Dieter Steger, Südtirol und das Trentino von der Regelung auszunehmen, gescheitert war. Verabschiedet wurde nur eine Schutzklausel, wonach das Dekret im Einklang mit dem Autonomiestatut anzuwenden ist. „Im Bereich Sport haben wir aber keine autonome Zuständigkeit“, stellt Unterberger klar.<BR /><BR />In einem zweiten Anlauf verwies die Senatorin gegenüber dem Minister für Sport und Jugend Andrea Abodi daher auch auf die vermögensrechtlichen Aspekte. „Die Anlagen sind vor langer Zeit vom Staat an das Land übertragen worden. Es wäre, als würde man etwas zurücknehmen, das bereits übergeben wurde“, so Unterberger. Die Intervention zeigte Wirkung: Nachdem der Passus gestern behandelt worden war, dürfte die Sorge vor Enteignung nun vom Tisch sein.