Diese Wende haben die Schilder-Ermittlungen aufgrund des Gutachtens zur Wegeprojekt-Finanzierung genommen. Wie berichtet, hat der Leitende Staatsanwalt Guido Rispoli ein Gutachten beim Wirtschaftsprüfer Roberto Pallaver in Auftrag gegeben. Durch das Gutachten sollte geklärt werden, ob möglicherweise ein Teil öffentlicher Gelder, die anderen Zwecken zugedacht waren, in die Wegbeschilderung geflossen sein könnten. Dieser Verdacht hat sich nun nach eingehender Prüfung aller Unterlagen als haltlos erwiesen. Mit dem Geld für das Wegeprojekt wurde nur – wie vorgesehen – die Erfassung und Digitalisierung des Südtiroler Wegenetzes finanziert. Die Beschilderung selbst wurde damit nicht finanziert. Insgesamt wurden bis heute 35.858 Schilder erneuert, 73.366 fehlen noch.Nichts anderes erwartetWeiters kam Pallaver zum Schluss, dass die Kosten dem Umfang des Projektes durchaus entsprochen haben und dass der AVS bei der Einreichung der Spesenabrechnung an das Amt für Alpinwesen völlig korrekt vorgegangen ist. „Es freut mich natürlich, das zu hören, aber ich habe nichts anderes erwartet. Ich weiß ja, dass alles korrekt vor sich gegangen ist,“ sagt AVS-Vorsitzender Georg Simeoni. Er hatte von Anfang an betont, dass der AVS für die Schilder keinen Cent vom Land erhalten habe. Die Erhebungen gehen aber weiter, da Verdachtsmomente zur Spesenrückvergütung aufgetaucht sein sollen. Dadurch sind acht Landesbeamte ins Visier der Fahnder geraten. Gegen sie wird wegen Verdachts auf Amtsmissbrauchs ermittelt.Die Gesamtabrechnung der Spesen, die der AVS eingereicht hatte, belief sich auf rund 4,8 Mio. Euro. Darin enthalten war der Betrag für die Firma, die das Internet-Portal zum Wegenetz erstellt hat (rund 3,3 Mio. Euro), rund 500.000 Euro für Verwaltungsausgaben und technische Anschaffungen des AVS sowie die genau aufgelisteten und belegten Arbeitsstunden, die die vielen Freiwilligen geleistet hatten (rund 940.000 Euro). Insgesamt zahlte das Land rund 3,8 Mio. Euro aus, da dem AVS laut Landesgesetz 22/82 die Rückerstattung von 80 Prozent der effektiv angefallenen Gesamtspesen zustand. Und genau hier liegt für den Staatsanwalt der Knackpunkt: Der Gutachter hat nämlich die Frage aufgeworfen, inwieweit die Auszahlung für die Eigenleistung der Freiwilligen gerechtfertigt war, da es sich nicht um „effektiv angefallene“, sondern virtuelle Spesen gehandelt habe. De facto sei das Geld ja nicht ausgegeben worden. Dass der Alpenverein die freiwilligen Arbeitsstunden aufgelistet habe, sei absolut korrekt. Laut einem Beschluss der Landesregierung wird eine Stunde ehrenamtliche Eigenleistung mit 16 Euro bewertet. Für Gutachter und Staatsanwalt stellt sich aber die Frage, ob das Land diese Summe als Teil der Rückerstattung hätte einstufen und ausbezahlen dürfen. Damit habe das Land nämlich nicht nur die im Gesetz festgelegten 80 Prozent, sondern letztendlich 100 Prozent des Wegeprojektes finanziert. Akte bei RechnungshofWährend die Staatsanwaltschaft das Vorgehen der Beamten unter dem strafrechtlichen Aspekt untersucht, prüft der Rechnungshof, ob der öffentlichen Hand ein Vermögensschaden entstanden sein könnte.rc