Per Beschluss vom 20. Oktober hatte die Landesregierung dem AVS imVorjahr 100.000 Euro zugesichert. Dafür sollte der Alpenverein im Rahmen eines Interreg-Projektes die Wegweiser erneuern. Dieser Beitrag habe laut Landesrat Hans Berger aber nichts mit jenem zu tun, den AVS und CAI jährlich für die Instandhaltung derWege erhalten. Auch gebe es dafür keinen „Werksvertrag“ zwischen Land und AVS oder CAI. Nun wurde die Auszahlung dieses Betrages vorläufig gestoppt. Diese hätte laut Berger auch nicht erfolgen können, zumal der AVS bislang weder einen entsprechenden Abschlussbericht zum Projekt, noch die Abrechnung vorgelegt habe.„Sobald wir gemerkt haben, dass die neue Beschilderung aufgrund der teilweise fehlenden Zweisprachigkeit unvollständig war, haben wir den AVS aufgefordert, das Projekt Neubeschilderung sofort zu stoppen“, sagt Berger. Gleichzeitig sei die Auszahlung des Beitrages an den AVS sofort gestoppt worden. Auch die entsprechenden Beiträge an jene Tourismusvereine, welche neue Wegweiser errichtet haben, wurden eingefroren. „Wir wissen bereits seit längerem, dass diese Gelder blockiert wurden“, sagt Georg Simeoni, Erster Vorsitzender im AVS. Und eben aus diesem Grund habe man die Spesenabrechnung erst gar nicht beim Land eingereicht. Die neue Beschilderung habe man bislang eben auf anderem Wege finanziert.Wann und ob die Auszahlung des Beitrages an den AVS erfolgen wird, bleibt fraglich. In jedem Fall will man beim Land erst den Vorschlag jener Arbeitsgruppe abwarten, die sich mit der rechtlichen Situation und der Effizienz der derzeit bestehenden Beschilderung befasst. Doch egal zu welchem Schluss man kommt. „Sollten wir die bestehenden Wegweiser durch zweisprachige austauschen, oder mit der italienischen Bezeichnung ergänzen müssen, dürfte uns das rund 390.000 Euro kosten“, sagt Simeoni. Dann dürfte zwar der zugesagte Beitrag in die AVS-Kassen fließen. Dennoch bliebe ein Finanzloch von 290.000 Euro.Wie dieses gestopft werden soll, ist fraglich. Derweil beruhigt Landesrat Berger. Von einer Schuld oder gar einer Unterlassung könne keine Rede sein. Zumal die Toponomastik nach wie vor nicht gesetzlich geregelt sei, treffe den AVS laut Berger sicherlich keine Schuld. Zudem war bereits die bestehende Beschilderung, welche der AVS nun erneuert hat, zumGroßteil einsprachig. em/D