Auf dem Hof des Landwirts sollen rituelle Schlachtungen zumindest von zwei Schafen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Betäubung durchgeführt worden sein.Die Vorgänge sollen gerade im Gang gewesen sein, als Mitarbeiter des Tierärztlichen Dienstes und der Carabinieri-Sondereinheit NAS zu einer Inspektion eintrafen.Ohne Betäubung verbotenDas religiöse Ritual, um das es in diesem Fall geht, nennt sich Schächten und findet sich vor allem im muslimischen und im jüdischen Glauben. Sofern diese Art der Entblutung ohne Betäubung erfolgt, stelle sie einen klaren Verstoß gegen das italienische und europäische Tierschutzgesetz dar, erläutert Franz Hintner, der Koordinator des Tierärztlichen Dienstes im Gesundheitsbezirk Meran.„Im Haflinger Fall geht es um zwei Tatbestände“, sagt Hintner. Zum einen dürfe eine Schlachtung am Hof nur für die Familienmitglieder (für solche, die gewohnheitsmäßig am Hof leben) durchgeführt werden.Dies sei hier nicht der Fall gewesen, da das Fleisch offenbar an muslimische Mitbürger verkauft werden sollte. Zum anderen wurde laut dem zuständigen Amtstierarzt Andreas Pircher bei der Schlachtung keine geeignete Betäubung mit Bolzenschuss oder Elektrozange vorgenommen.Daher liege auch ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor.Haftstrafe bis zu einem Jahr Die in derartigen Fällen vorgesehenen Strafen sind übrigens keineswegs Bagatellen. Auf Verstöße gegen den Artikel 544ter des Strafgesetzbuches stehen je nach Schwere des Vergehens eine Geldstrafe von 3000 bis 15.000 Euro beziehungsweise eine Haftstrafe von drei Monaten bis zu einem Jahr.lub/D___________________________________________________________________________Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der Samstag-Ausgabe der Tageszeitung „Dolomiten“.