Somit beläuft sich die verhängte Haftstrafe wegen Stalkings jetzt auf ein Jahr und acht Monate.Diese bleibt zur Bewährung ausgesetzt, sofern der Bozner dem Opfer Schadenersatz leistet.Die Summe, die Richterin Carla Scheidle mit 20.000 Euro festgesetzt hatte, hat das Oberlandesgericht reduziert – auf 16.000 Euro.Worauf die Strafminderung fußt, wird erst aus der Urteilsbegründung ersichtlich sein, die in 45 Tagen vorliegen soll.Der Mann habe laut Anklage schon kurz nach der Trennung im Jahr 2009 begonnen, seine Ex telefonisch zu belästigen. Er habe sie verfolgt und wurde auch verdächtigt, ihr Auto beschädigt zu haben. Die Frau versuchte indes, sich mit ihrem neuen Partner ein neues Leben aufzubauen. Im Herbst 2011 soll der Bozner zu drastischen Mitteln gegriffen haben.rc___________________________________________________________________________Mehr Details lesen Sie in der Donnerstag-Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".