Die Betreiber der betroffenen Betriebe hätten seit dem Inkrafttreten der Richtlinien im Jahr 2010 ausreichend Zeit gehabt, einen alternativen Standort außerhalb der „sensiblen Zonen“ - im Umkreis von 300 Metern von schulischen Einrichtungen, Jugendzentren - zu finden.„Die Maßnahme kommt deshalb nicht wie ein Blitz aus heiterem Himmel“, so Bürgermeister Caramaschi.Die Lizenzen der betroffenen Spielhallen, die laut dem Verwaltungsgericht unmittelbar und unverzüglich geschlossen werden, sind, wie berichtet, seit dem 31.12.2015 verfallen.Laut geltendem Urbanistikgesetz hätten die Spielhallenbetreiber ihre Tätigkeit seit einiger Zeit an einen anderen Standtort verlagern und ausführen können. Diese Tätigkeit hätte auch ohne Einschränkungen in Gewerbezonen verlagert werden können.stol