Auf Antrag der 3 Bildungsräte soll der Landtag heute im Dringlichkeitsweg mehrere Maßnahmen beschließen. <BR /><BR /><BR /><BR />Der Dringlichkeitsantrag der Landesräte Achammer, Alfreider und Vettorato wurde gestern Nachmittag im Landtag deponiert und soll heute im Zuge der Debatte über Haushaltsänderungen verabschiedet werden. Heute früh wird es ein Treffen mit Schulführungskräften, dann mit den Fraktionssprechern geben. Ein Appell der Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller an den Landtag, dringend tätig zu werden, ist unterwegs. <BR /><BR />Denn: Nirgendwo in Italien werden so viele Kinder zu Hause unterrichtet, wie in Südtirol. 575 Eltern unterweisen ihre Kinder selbst; 520 davon an der deutschen Schule. „Ob und wie dem Bildungsantrag nachgekommen wird, ist fraglich. Es mehren sich Berichte der Schulführungskräfte über Kinder, die isoliert und allein gelassen werden.“ Kinder werden aus der Schule genommen, um Nasentest und Maskenpflicht zu entgehen – doch zu Hause läuft anstatt des Schulprogramms das TV-Gerät.<BR /><BR /><b>„Recht auf Bildung“</b><BR /><BR />„Es gibt nicht nur ein verbrieftes Recht auf Elternunterricht, sondern auch ein Recht des Kindes auf Bildung. Dort, wo es verletzt wird, müssen wir einschreiten“, begründet Achammer den Vorstoß. Dieser sei mit Kinderanwaltschaft, Jugendgerichtsbarkeit und Rom abgesprochen. „Die staatliche Regelung beruht nämlich nur auf 2 Eckpfeilern: dem Nachweis der technisch-intellektuellen Fähigkeit zum Elternunterricht beim Antrag sowie eine Kompetenzprüfung am Ende des Schuljahres. Wir aber wollen früher kontrollieren und eingreifen können.“<BR /><BR />Dazu wird in Südtirol eingeführt, dass Elternunterricht in der Regel innerhalb der Einschreibungsfrist bzw. spätestens bis 31. Juli beantragt werden muss. „Dies bedeutet, dass heuer keine <b>Überstellungen</b> mehr möglich wären – ausgenommen schwerwiegende Fälle, die zu dokumentieren sind“, so Achammer. <BR /><BR /><b>Beratungsgespräch wird Pflicht</b><BR /><BR />Nachzuweisen ist ein verpflichtendes <b>Beratungsgespräch</b> in der Schule. „Und es muss nicht nur erklärt werden, wer den Elternunterricht erteilt, sondern auch, wie Bildungsziele anhand eines konkreten Programms erreicht werden.“<BR /><BR />Eingeführt werden zudem <b>Unterrichtsbesuche</b> von Direktoren oder Lehrkräften, bei denen auch die sozio-emotionale Kompetenz des Kindes beurteilt wird. „Sollte Verdacht bestehen, dass das Bildungsrecht verletzt wird, kann die Schulführungskraft bereits im ersten Bewertungsabschnitt alle nötigen Schritte bis hin zur Jugendgerichtsbarkeit einleiten und nicht erst im Juni“, sagt Achammer.<BR /><BR /><b>Gegen den Prüfungstourismus</b><BR /><BR />Um dem Prüfungstourismus entgegenzuwirken, sollen die <b>Kompetenzprüfungen</b> am Ende des Schuljahres nicht mehr an (irgend)einer staatlichen oder privaten Schule möglich sein. „Zuständig ist ausschließlich die gebietsmäßig zuständige Schule staatlicher Art“, so Achammer. Diese Prüfungen sind zudem bis zum Ende der Schul- und Bildungspflicht abzulegen. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />