Bekanntlich wurde Schwazer vorgeworfen, seit 2010 Dopingmittel zu sich genommen zu haben.Sein Anwalt Gerhard Brandstätter hinterlegte Mitte Dezember ein Vergleichsangebot: Schwazer solle acht Monate bedingte Haft erhalten sowie 6000 Euro Strafe zahlen. Staatsanwalt Giancarlo Bramante stimmte dem Vergleichsangebot zu. Am Montag zog Voruntersuchungsrichter Walter Pelino nun den endgültigen Schlussstrich im Fall Alex Schwazer: Er segnete den Vergleich ab.Schwazer will wieder durchstartenGrundsätzlich sind Vergleiche über Kassationsbeschwerde zwar noch anfechtbar. Doch Alex Schwazers Interesse konzentriert sich derzeit auf die Rückkehr zur Normalität – und auf das Training: Bekanntlich möchte er nach Ablauf seiner Sperre wieder durchstarten – zeitgerecht zur Olympiade 2016 in Rio."Jetzt warten wir nur noch auf die Entscheidung der Sportjustiz", meint sein Anwalt Gerhard Brandstätter zu STOL. "Wir hoffen auf eine Reduzierung der Strafe. Alex Schwazer trainiert und sportelt, ist in guter körperlicher Verfassung."Brandstätter zufriedenWährend es um Schwazers Zukunft im Sport also noch offenen Fragen gibt, wurde unter den strafrechtlichen Aspekt des Dopingfalls Alex Schwazer am Montag ein endgültiger Schlussstrich gezogen: Acht Monate Haft auf Bewährung und 6000 Euro Strafe sind die Konsequenzen für den Ex-Geher, der im Sommer 2012 des Dopings überführt worden war.Anwalt Brandstätter ist mit dem Ausgang sehr zufrieden: Denn das Strafmaß für Dopingvergehen bzw. Sportbetrug kann bei bis zu drei Jahren Haft liegen. Durch den Verfahrensweg des Vergleichs wurde im Fall Schwazer die Strafe automatisch um ein Drittel reduziert. Und: "Auf Bewährung" bedeutet für Schwazer letztendlich keinerlei Konsequenzen – außer er wird rückfällig.stol