„Mir ist nicht bekannt, dass es in Italien jemals vorgekommen ist, dass eine des Mordes beschuldigte Person sofort freigelassen wurde“, sagte er gegenüber der Tageszeitung „L'Adige“ . <BR /><BR />Er stehe aber voll hinter der Entscheidung, so Raimondi. Bojan Panic sei nicht gefährlich – im Gegenteil. „Wir sind der Meinung, dass das Gefängnis eine Gefahr für ihn dargestellt hätte.“<BR /><BR />Im Sinne der Durchführungsbestimmungen zu Art. 121 der italienischen Strafprozessordnung könne der Staatsanwalt mit begründetem Beschluss die Freilassung der verhafteten Person verfügen, wenn er der Auffassung ist, dass die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen nicht erforderlich ist. <BR /><BR />Über acht Stunden lang hätten die Ermittler Beweise gesichert und Zeugen angehört und schließlich befunden, dass weder Flucht- noch Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr bestehe. Vor allem aber sei Panic keine gefährliche Person. <BR /><BR />„Der Mord war das Ergebnis einer gefährlichen Situation zu Hause und einer Handlung, die darauf abzielte, seine eigene Sicherheit und die anderer zu verteidigen“, ist Raimondi überzeugt. Mehr noch: „Was könnte das Gefängnis einem 19-Jährigen bringen, der in dieser Situation gehandelt hat? Wir glauben nicht, dass die Zelle der richtige Ort für ihn ist.“ Eine Inhaftierung hätte beispielsweise die Gefahr bergen können, dass es zu einer Selbstverletzung kommt. Das Rechtssystem ermögliche Alternativen. In Anbetracht der Lage, in der er sich befand, sollte er mit Maßnahmen zur vollständigen Wiedereingliederung unterstützt werden. Bojan Panic sei des Mordes angeklagt und habe die Tat zugegeben. Er müsse bald zur Haftprüfung erscheinen, für eine vorbeugende oder sonstige, die persönliche Freiheit einschränkende Maßnahme gebe es keine Notwendigkeit, so Raimondi.