NISF/INPS-Vizepräsidentin Luisa Gnecchi und Rentenexperte Helmut Renzler klären auf.<BR /><BR />Wer beim NISF/INPS um die Auszahlung eines Vorschusses der Abfertigung ansucht, muss sich vor der Pensionierung in den sogenannten „Fondo di Credito“ einschreiben. Der Haken: Nur die allerwenigsten angehenden Pensionisten werden von Arbeitgeber oder Patronat darüber aufgeklärt.<BR /><BR />Das Thema öffentlicher Dienst und Auszahlung der Abfertigung sorgt schon seit langem für Ärger. Während Angestellte in der Privatwirtschaft bei ihrer Pensionierung die ihnen zustehende Abfertigung mit dem letzten Gehalt oder spätestens 10 Tage nach dem Übertritt in den Ruhestand am Konto haben, heißt es für öffentlich Bedienstete warten. Wie berichtet, kann es laut Rentenexperte Helmuth Renzler bis zu 5 Jahre dauern, ehe der gesamte ihnen zustehende Betrag ausgezahlt wird – je nach Höhe der Abfertigung. <BR /><BR />Bestand bis vorigen Herbst die Möglichkeit, sich gegen den Abzug von 3 Prozent Zinsen von einer Bank einen Vorschuss bis maximal 45.000 Euro auszahlen zu lassen, kann dies jetzt direkt beim Fürsorgeinstitut NISF/INPS beantragt werden. Zwar fallen hier Bearbeitungsgebühren an. Mit einem Prozent ist der Zinssatz aber deutlich niedriger. <BR /><BR />Was die allermeisten der angehenden Pensionisten in Landhäusern oder Spitälern nicht wussten und wissen: Wer beim NISF/INPS um die Auszahlung eines Vorschusses der Abfertigung ansuchen will, muss auch nach der Pensionierung in den „Fondo di Credito“ eingeschrieben sein. Beschäftigte von Land, Sanität oder Bezirksgemeinschaften sind dies automatisch. <BR /><BR />„Für sie zahlt der Arbeitgeber monatlich 0,35 Prozent in den Fonds ein“, sagt NISF/INPS-Vizepräsidentin Luisa Gnecchi. Was während des Arbeitsverhältnisses automatisch passiert, muss vor dem Übertritt in die Pension aber beantragt werden: Dass man auch in der Rente weiter in den Fonds einzahlt. „Damit fließen monatlich 0,15 Prozent der Pension in den Fonds und man kann um vorzeitige Auszahlung ansuchen“, so Gnecchi. Leider wüssten das die allermeisten nicht.<h3> „Keine Chance“</h3>So passiert auch einer Angestellten aus dem Sanitätsbetrieb, die im Vorjahr in den Ruhestand getreten ist. Sie hatte, wie vorgesehen, um die vorzeitige Auszahlung der Abfertigung angesucht und nun die Ablehnung aus Rom erhalten, weil sie eben nicht in den Fonds eingeschrieben war. Bei weitem kein Einzelfall in Südtirol, wie Renzler weiß. Wie ihr ergeht es Hunderten von frischgebackenen Pensionisten. „Es sind hierzulande relativ viele, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen und keine Chance mehr haben“, sagt er.<BR /><BR />Weder er noch Gnecchi sehen derzeit eine Möglichkeit, dass sich am Dilemma rasch etwas ändert. „Bleibt nur der Appell, dass sich die Leute informieren und vor allem Arbeitgeber und Patronate für die nötige Aufklärung sorgen“, so Renzler. Ansonsten schauen Pensionisten im öffentlichen Dienst auch weiter durch die Finger.