Die zunehmende Jugendgewalt besorgt die Bevölkerung. Die Steinattacke auf einen Reisebus hat für Aufsehen gesorgt. „Das war schon ein sehr aggressives Vorgehen“, sagt der Rechtsexperte Martin Fill. Nun werde sich wohl das Jugendgericht mit dem Fall befassen. <BR /><BR />Wie berichtet, hatten am Dienstag die Mitglieder einer Jugendbande eine Schülergruppe aus Verona bedroht und belästigt. Bereits nach einem Museumsbesuch im Zentrum waren die jungen Gäste ins Visier der Bande geraten. Bis zum Reisebus, der beim Parkhaus Bozen-Mitte wartete, ließen die Kriminellen von ihren Opfern nicht ab. Bei der Abfahrt eskalierte die Situation: Der Bus wurde mit Steinen beworfen, dabei ging eine Scheibe zu Bruch. <BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/video/media/unfassbar-jugendlicher-bewirft-bus-mit-steinen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier das Video.</a><BR /><BR />Auch Rechtsanwalt Martin Fill hat das Video gesehen. „Das war schon ein sehr aggressives Vorgehen“, meint er. Wie berichtet, hat die Polizei die jungen Täter identifiziert. Sie sollen allesamt minderjährig sein. „Mit dem Fall wird sich jetzt das Jugendgericht befassen“, sagt Fill. <BR /><BR />Vorerst gilt es zu bewerten, welcher Tatbestand besteht. „Sollten die mutmaßlichen Täter unter 14 Jahre alt sein, passiert ihnen aus strafrechtlicher Sicht nichts“, weiß der Rechtsexperte. Über 14 sind dann Konsequenzen vorgesehen. Es gelte zu klären, ob es sich um reine Sachbeschädigung gehandelt habe, oder ob die jungen Angreifer bewusst Verletzungen der Bus-Insassen in Kauf genommen hätten. „Dies wäre eine eindeutige Straftat.“ In solchen Fällen kann das Jugendgericht auch Vorbeugemaßnahmen verordnen und Auflagen verhängen. „Es kann eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit geben, in Einklang mit Arbeit oder Schule. Zudem kann auch ein Verbot, mit bestimmten Personen zu kommunizieren, ausgesprochen werden“, erklärt Fill. Bei schwereren Straftaten im Zusammenhang mit Suchtmitteln sei auch die Einweisung in eine Therapiegemeinschaft möglich. „Gefängnis als Vorbeugemaßnahme ist nur für Straftaten vorgesehen, für welche eine Haftstrafe von mindestens 9 Jahren vorgesehen ist. Das dürfte im Fall vom Dienstag nicht zusammenkommen“, meint er.<BR /><BR />Derweil wurde ein weiterer Zwischenfall bekannt. Laut einem Medienbericht soll es kürzlich im Hof einer Mittelschule zu einem Angriff mit einer Elektroschockpistole (Teaser) gekommen sein. Ein 11-Jähriger soll von einem anderen Schüler angegriffen worden sein. Die Ermittlungen laufen. Zum Vorfall gab es seitens der Schulführung keine Stellungnahme.