Der schreckliche Fall liegt rund drei Jahre zurück. Die amerikanischen Behörden waren beim Durchforsten des Internets nach pädopornografischen Videos auf TikTok auf die Aufnahme gestoßen, die die Ermittlung ins Rollen brachte. <BR /><BR />Die US-Fahnder konnten den Computer, von dem aus das Video ins Netz gestellt worden war, auf italienischem Staatsgebiet lokalisieren und alarmierten die Experten der Postpolizei in Trient, die für derartige Verbrechen in der Region zuständig ist. Diese wiederum konnte schon nach kürzester Zeit einen dringend Tatverdächtigen ausforschen. <BR /><BR />Es handelte sich um einen 35-jährigen, in Südtirol wohnhaften Mann. Das mutmaßliche Opfer – sein Sohn – wurde sofort vorsorglich in Sicherheit gebracht.<BR /><BR />Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten die Ermittler Beweismaterial. Darunter soll auch ein entscheidendes Indiz gewesen sein. Die Zeichnung der Fliesen in einem Raum soll genau derjenigen entsprochen haben, die auf der schockierenden Aufnahme zu sehen war: Ein Mann, der einem wenige Monate alten Baby sexuelle Gewalt antat.<BR /><BR />In der Folge wurde dem 35-Jährigen in Bozen der Prozess gemacht – wegen sexueller Gewalt an seinem minderjährigen Sohn und wegen der Verbreitung von pädopornografischem Material. Der Strafsenat unter dem Vorsitz von Richter Walter Pelino befand den Angeklagten im verkürzten Verfahren für schuldig und verurteilte ihn zu zehn Jahren Haft. Der Mann legte Berufung ein, doch das Oberlandesgericht in Bozen bestätigte das Urteil. <BR /><BR />Daraufhin erstattet der Verteidiger des Mannes Kassationsbeschwerde. Doch in Rom waren inzwischen die Karten neu gemischt worden. Im Jahr 2024 hatte das Kassationsgericht nämlich – in einem anderen Fall – befunden, dass bei einer Anklage auf sexuelle Gewalt an einem Minderjährigen – sollte dieser jünger als zehn Jahre sein – nicht ein Strafsenat, sondern ein Schwurgericht zuständig sei. <BR /><BR />Dies deshalb, weil bei diesem Erschwernisgrund (Art. 609ter StGB, letzter Absatz) der maximale Strafrahmen automatisch verdoppelt wird – also nicht zwölf, sondern 24 Jahre Haft. Und ab diesem Strafmaß sei immer das Schwurgericht zuständig. <BR /><BR />Vor diesem Kassationsentscheid war das Gesetz diesbezüglich unklar gewesen, weshalb bei dem Verfahren gegen den 35-Jährigen in Bozen weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung einen entsprechenden Einwand vorgebracht hatte. <BR /><BR />Nun aber entschied das Kassationsgericht im Sinne der Klarstellung von 2024 auch im Fall des 35-Jährigen: Es annullierte das Urteil und verwies den Fall zurück, damit der ganze Prozess neu aufgerollt werden kann. Das Bozner Schwurgericht ist bereits einberufen – für den 30. Jänner.