„Sold out“ (Ausverkauft) wird auf der Homepage der Disco Max mitgeteilt. Dort hätte am Donnerstag „die größte School's Out Party Südtirols“ gefeiert werden sollen: mit Tausenden Jugendlichen von überall her. Daraus wird allerdings nichts. Wie am Montag berichtet, hat der Quästor der Polizei die 15-tägige Sperre der Disco verfügt – wegen wiederholter Gewaltvorfälle, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden würden.<BR /><BR />Felix Taschler, der Betreiber der Disco Max und Vorsitzender der Diskothekenfachgruppe im HGV, legte Rekurs gegen die Schließung ein. Das Verwaltungsgericht hat heute entschieden. Taschler teilte im Anschluss mit: „Wir müssen leider das Lokal geschlossen lassen. Somit bleibt das Max bis inklusive 19. Juni geschlossen“. <BR /><BR />Was bedeutet das nun für die Stadt Brixen, wo erfahrungsgemäß viele Oberschüler zusammenkommen, um das Schulende zu feiern? Der für die Sicherheit zuständige Stadtrat Thomas Schraffl tut sich mit einer Prognose schwer: „Das hängt davon ab, welche Schlüsse die Jugendlichen daraus ziehen“. Vorstellbar sei, dass Oberschüler, die in Brixen zur Schule gehen, wie in Vergangenheit die Nacht hier durchfeierten – dann allerdings in öffentlichen Parks, Unterführungen und auf Plätzen – und dann direkt das Zeugnis abholten. Andere wiederum könnten Brixen fern bleiben. „Die Wahrheit wissen wir am Freitag“, meint Schraffl. Was los sein wird, wird wohl auch das Wetter mitentscheiden.<BR /><BR />Die Brixner Ordnungskräfte jedenfalls sind gerüstet. In der Quästur in Bozen haben sie und Vizebürgermeister Ferdinando Stablum besprochen, wie sie sich organisieren. Jessica Ruffinatto, die Kommandantin der Ortspolizei, geht davon aus, dass sich aufgrund der Schließung die Wege der Jugendlichen verteilen werden. Entsprechend der Notwendigkeit würden deshalb die Streifenwagen – in gemeinsamer Koordination – eingesetzt. Die Streifen der Ortspolizei (zeitgleich maximal drei) werden laut Ruffinatto bis 6.30 Uhr im Dienst sein. <BR /><BR />Sie verweist auf das zum School Out erlassene Verbot, das Minder- und Volljährigen verbietet, Alkohol – sowohl in geschlossenen, wie offenen Flaschen – in der Öffentlichkeit mitzutragen. Wird jemand damit angetroffen, wird der Alkohol abgenommen. So soll präventiv verhindert werden, dass sich die jungen Menschen betrinken und das Feiern aus dem Ruder läuft.