Der Vorfall ereignete sich am staatlichen Gymnasium Giovanbattista Vico in Sulmona (Abruzzen) während der zweiten schriftlichen Prüfung im schultypischem Fach. Laut lokalen Medien habe der Schüler das Thema zur Globalisierung gewählt.<BR /><BR />Blöderweise verließ er sich aber nicht auf seine Fähigkeiten und Wissen allein, sondern nahm sein Smartphone zu Hilfe und wurde prompt erwischt. Die Kommission zeigte keinerlei Gnade, die Konsequenzen folgten auf dem Fuße: Die Arbeit des Schülers wurde annulliert, der Junge von der Matura ausgeschlossen. Jetzt muss er das Jahr wiederholen und im nächsten Jahr erneut zur Prüfung antreten. <h3> „Hier gibt es keinen Kompromiss“</h3>„Ich werde nicht auf die Details der Angelegenheit eingehen, da ich nicht Teil der Kommission bin, aber es wurde eben getan, was getan werden musste. Wenn ich Mitglied der Kommission gewesen wäre, hätte ich genau gleich gehandelt. Der Junge tut mir leid, aber in diesem Punkt gibt es keinen Kompromiss“, kommentierte die Direktorin des Gymnasiums, Caterina Fantauzzi, den Vorfall.<BR /><BR />Denn im Rundschreiben des Bildungsministeriums steht es ganz klar: Während der schriftlichen Abschlussprüfung (Matura) ist es den Schülern untersagt, elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Smartphones, Smartwatches und alle anderen Geräte zu benutzen, die in der Lage sind, Dateien abzurufen, Fotos zu versenden oder Technologien wie Infrarot- oder ultraviolettes Licht zu verwenden.<h3> Womöglich auch gerichtliches Nachspiel</h3>Der Fall wurde auch den Inspektoren des Bildungsministeriums gemeldet. Die ersten Untersuchungen wurden im Laufe des Tages eingeleitet und werden, laut der italienischen Nachrichtenagentur Ansa, zur Eröffnung einer internen Untersuchungsakte führen. <BR /><BR />Die Angelegenheit könnte für den Unglücksraben also auch ein gerichtliches Nachspiel haben, da das Abschreiben während der Prüfungen eine Straftat darstellt, wie im Gesetz Nr. 475 vom 19. April 1925 festgelegt. Der Zuwiderhandelnde kann mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis höchstens einem Jahr bestraft werden.