Ausgangspunkt war eine Klage von Eltern eines Kindes mit Autismus aus Venetien, das regelmäßig vor Kindergartenende abgeholt werden musste, weil die Unterstützungsstunden nicht für die gesamte Öffnungszeit des Kindergartens ausreichten.<BR /><BR />Die erste Zivilsektion des Kassationsgerichtes stellte nun klar, dass dies eine unzulässige Benachteiligung darstellt. Die Bildungseinrichtung müsse ihre Organisation an die Bedürfnisse des Kindes anpassen, nicht umgekehrt. Im Urteil heißt es, es sei vorrangige Aufgabe der Bildungseinrichtung, die notwendigen Instrumente und Strategien zur Förderung der Inklusion bereitzustellen. Ob dem Kind eine unzureichende Anzahl Förderstunden zugewiesen wurde, sei dabei unerheblich. Das Gericht stellt in seinem Grundsatzurteil zudem fest, dass auch soziale Kontakte, gemeinsames Spielen, Gruppenaktivitäten und das tägliche Miteinander wesentliche Bestandteile von Bildung und Inklusion sind. Kinder mit Behinderung dürften von diesen Erfahrungen nicht ausgeschlossen werden.<BR /><BR />Für den Team K-Landtagsabgeordneten Alex Ploner steht fest: „Das Urteil ist wegweisend und wird weitreichende Folgen für das gesamte italienische Schulsystem und damit auch für Südtirol haben.“ Denn es mache unmissverständlich deutlich, „dass fehlendes Personal oder organisatorische Schwierigkeiten nie zulasten von Kindern mit Behinderung gehen dürfen. Das Recht auf Bildung und Teilhabe ist ein Grundrecht und keine Frage der verfügbaren Ressourcen.“ <BR /><BR />Bei Bildungslandesrat Philipp Achammer rennt das Gericht sozusagen offene Türen ein: „Eine absolut richtige und nachvollziehbare Entscheidung. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Verkürzung der Unterrichtszeit für Schüler mit Behinderung nicht zulässig ist“, sagt Achammer, der gleichzeitig weitere Personalaufstockungen im Bereich der Inklusion ankündigt. <BR /><BR />Für das autistische Kind dürfte der verkürzte Kindergarten jedenfalls bald ein Ende haben, ist das Kassationsurteil doch richtungsweisend für das finale Urteil in Venetien. <h3> Personal wird weiter aufgestockt</h3>Aktuell arbeiten im deutschen Bildungsbereich (Schule und Kindergarten) rund 300 Mitarbeiter für Integration und knapp 500 Integrationslehrkräfte. Landesrat Achammer kündigt weitere Aufstockungen an: So wird es bereits ab dem kommenden Schuljahr 30 zusätzliche Stellen für Mitarbeiter für Integration geben. „Die Anzahl von Integrationslehrpersonen soll noch substanzieller aufgestockt werden, bis September wird ein entsprechender Stufenplan vorliegen“, erklärt der Bildungslandesrat Achammer.