<b>Von Christoph Höllrigl</b><BR /><BR />Es wurde 2023 als eine Anpassung angepriesen, die vielen das Leben erleichtern sollte: Bis dahin zählte für Grund- und Mittelschüler, die ihren Schulweg nicht mit dem regulären Linienverkehr zurücklegen können, eine Mindestentfernung von zwei Kilometern zwischen Wohnort/Schule und Wohnort/nächstgelegener Haltestelle öffentlicher Linienverkehrsdienste, um Anrecht auf den Extra-Schülertransport zu haben.<BR /><BR />Weil es aber Diskussionen darüber gab, wie diese Entfernung genau gemessen wird und wer eventuell ausnahmsweise dennoch mitfahren darf, schlug Bildungslandesrat Philipp Achammer Anfang 2023 eine Abänderung vor: nämlich, die Distanz von zwei auf 1,5 Kilometer zu verkürzen, damit mehr Schüler Anrecht darauf ha<?TrVer> ben.<BR /><BR /><h3> Neue Herausforderung für viele Kinder und Eltern</h3>Nun aber der Rückzieher bzw. das Einlegen des Rückwärtsganges: Für kommenden Herbst wurde die Distanz wieder von 1,5 auf zwei Kilometer hinaufgesetzt (Beschluss der Landesregierung Nr. 39/ 23.01.2026). Will heißen: Zahlreiche Eltern, die in die Distanz zwischen 1,5 und zwei Kilometer hineinfallen, müssen ihre Kinder künftig selbst zur Schule bringen; oder die Kinder legen den Weg mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurück.<BR /><BR />Wie viele Kinder der Grund- und Mittelschule davon betroffen sind, lässt sich schwer beziffern, wie es aus dem Amt für Schulfürsorge heißt. Denn bis morgen (16. März; 12 Uhr) laufen erst die regulären Anträge auf Schülertransport ein. Es könnten aber durchaus Hunderte im ganzen Land sein.<h3> Schwierigkeit, Fahrer für diese Strecken zu finden</h3>Wie Amtsdirektorin Nicol Mastella auf Anfrage bestätigt, sei einer der Gründe für die neuerliche Abänderung „die Schwierigkeit, Fahrer zu finden – vor allem für diese kurzen Strecken.“ Das Hü und Hott wurde jedenfalls sofort nach dem Beschluss vonseiten des Landesbeirates der El<?TrVer> tern kritisiert. Die Vorsitzende Silvia Cadamuro forderte, die Entscheidung kritisch zu überprüfen.<BR /><BR /><h3> Besorgte Eltern fragen sich: Sind das sichere Straßen?</h3>Kritik gibt es aber nicht nur an der neuerlichen Distanzveränderung, sondern auch daran, welche Straßen und Wege für die Messung herangezogen werden. Es sind nämlich zum Teil „viel befahrene Straßen ohne Beleuchtung und ohne Gehsteig“, wie u.a. eine besorgte Mutter aus Aldein gegenüber der „Zett“ betonte und auch gleich ein entsprechendes Foto dazu lieferte (siehe Bild oben). „Ein begehbarer Weg für ein Kind ist das sicher nicht! Ich kann dort meine Tochter bei bestem Willen nicht alleine zur Schule schicken. Das ist viel zu gefährlich.“<h3> Ausnahmen bei „Härtefällen“ wird es weiterhin geben</h3>Was auch zur Wahrheit gehört: Schon vor der Abänderung 2023 gab es zahlreiche Ausnahmen; Schüler wurden als „Gastschüler“ trotzdem mitgenommen, obwohl sie die Kriterien nicht komplett erfüllten. Ebenso wie damals gibt es auch aktuell wieder Ausnahmen bei „Härtefällen“ (die mit einem <?Uni SchriftWeite="97ru"> detaillierten Bericht nachzuweisen<?_Uni> sind), wie Amtsdirektorin Mastella bestätigt. „Wir werden diese sam<?TrVer> meln und wohlwollend überprüfen.“<BR /><BR />Bereits mit den aktuellen, regulären Anträgen können „Härtefälle“ eingereicht werden, eine zweite Einreichfrist für außerordentliche Anträge gibt es außerdem vom 15. Juli bis 29. Oktober.<BR /><BR />Bleibt die Frage, wie sich bis dahin die Situation in Sachen grundsätzlicher Fahrermangel entwickelt.