Samstag, 31. Dezember 2011
Schuldirektion Deutschnonsberg bleibt bestehen
Alle fünf Jahre muss die Landesregierung den Schulverteilungsplan mit den Schuldirektionen genehmigen.
Alle fünf Jahre muss die Landesregierung den Schulverteilungsplan mit den Schuldirektionen genehmigen.