Niemand bestreitet, dass Lehrpersonen das Recht haben, für bessere Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung einzutreten. Fraglich ist jedoch, ob es legitim ist, im Rahmen solcher Proteste Schulausflüge, Unterrichtsgänge oder die Einbindung externer Expertinnen und Experten einzuschränken oder gar zu unterbinden. <BR /><BR />Zwar verfügen Lehrerkollegien nach staatlichen und Landesbestimmungen über umfangreiche Zuständigkeiten bei der Erstellung der Jahresprogramme. Diese sind jedoch nicht grenzenlos. Sie dienen der pädagogischen und didaktischen Gestaltung des Unterrichts und nicht der Durchführung arbeitsrechtlicher oder gewerkschaftlicher Maßnahmen. Entscheidungen des Lehrerkollegiums müssen sich am Bildungsauftrag der Schule und am Dreijahresplan des Bildungsangebots orientieren und auf pädagogischen Überlegungen beruhen. <BR /><BR />Gerade hier stellt sich die Frage: Kann man pädagogisch begründen, dass Schüler auf Lehrausgänge, Museumsbesuche, Kulturveranstaltungen, Betriebsbesichtigungen oder Fachvorträge verzichten sollen? Die Antwort fällt schwer. Bildungsforschung und internationale Erfahrungen zeigen, dass Lernen außerhalb des Klassenzimmers die Motivation stärkt, den Praxisbezug fördert und soziale Kompetenzen entwickelt. Schulfahrten werden von Bildungsverwaltungen ausdrücklich als wichtiger Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule bezeichnet. <BR /><BR />Wenn solche Angebote reduziert werden, sollte dies daher ausschließlich aus pädagogischen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erfolgen. Werden sie hingegen als Druckmittel in Besoldungs- oder Tariffragen eingesetzt, trifft dies nicht politische Entscheidungsträger, sondern in erster Linie Kinder und Jugendliche. <BR /><BR />Hinzu kommt, dass Fragen der Finanzierung, der Genehmigung und der organisatorischen Durchführbarkeit grundsätzlich in die Verantwortung der Schulleitung und der zuständigen Verwaltungsorgane fallen. Über die pädagogische Sinnhaftigkeit kann und soll diskutiert werden. Ein genereller Verzicht auf wertvolle Bildungsangebote als Protestmaßnahme erscheint hingegen weder mit dem Bildungsauftrag der Schule noch mit den Interessen der Schüler vereinbar. <BR /><BR />Die Schule sollte ein Ort des Lernens bleiben – und nicht zum Austragungsort von Konflikten werden, deren Folgen die Kinder tragen.“