Wie berichtet, sollte das Gericht, das im Frühjahr eine Aussetzung des Beschlusses für die italienischen Schulsprengel „Meran 1“ und „Meran 2“ verfügt hatte, nun entscheiden, ob der Beschluss tatsächlich das Gesetz zur Autonomie der Schulen verletze.Weil Anwalt Federico Mazzei tags zuvor ein Dokument hinterlegt hatte, in dem er die Verfassungsmäßigkeit des entsprechenden Gesetzes anzweifelt, wurde die Verhandlung vertagt. Bekanntlich hatte die Regierung von einer Anfechtung abgesehen, „aus politischen Gründen, nicht weil das Gesetz rechtens ist“, ist Mazzei überzeugt. Mit der Vertagung könnten sich die Meraner Schulen sicherer sein, dass ihre Sechs-Tage-Woche bis Juni nicht mehr geändert werde, so Mazzei.