<BR />In den Fokus der Hygiene-Einheit NAS der Carabinieri geriet die Praxis nach einem Hinweis der Südtiroler Ärztekammer sowie der Zahnärztekammer. Gegen die Person, die die mutmaßlich illegale Zahnaufhellungspraxis betrieben hat, stehen nun schwere Vorwürfe im Raum: Sie soll ihren Beruf ausgeübt haben, ohne einen Abschluss im Bereich der Dentalhygiene oder Zahnmedizin erworben zu haben. Damit war sie auch nicht im zuständigen Berufsregister eingetragen.<BR /><BR />Laut Gesetz sind in Italien sowohl der entsprechende Bildungsabschluss als auch die Eintragung in die Zahnärztekammer erforderlich, um Zahnaufhellungen durchführen zu dürfen – dies betont die Hygiene-Einheit NAS.<BR /><BR />Im Rahmen der Ermittlungen haben die Behörden die Räumlichkeiten der Klinik, zwei Behandlungsliegen sowie zwei UV-Lampen und Produkte für die Zahnaufhellungen beschlagnahmt. Was Letztere anbelangt, sollen einige davon bereits abgelaufen gewesen sein. Zudem haben die Carabinieri der NAS eine Reihe von Unterlagen sichergestellt, die die Durchführung der zahlreichen Behandlungen bestätigen sollen.