Damit werden mehrere technische Bestimmungen präzisiert und die Verzeichnisse der Dorflifte und Kleinstskigebiete an die tatsächliche Situation angepasst.<BR /><BR />Das Skigebiet Schwemmalm in Ulten wird auf Grund der Ab- und Umbauten der letzten Jahre und der damit zusammenhängenden Verringerung der Gesamtförderleistung als Kleinstskigebiet eingestuft. Zusätzlich werden die Beträge der Überwachungskosten, wie vom Dekret vorgesehen, an die Inflation angepasst.