Der Rechnungshof beziffert den mutmaßlichen finanziellen Schaden für den Staat auf mehr als 15 Millionen Euro. Die Forderung richtet sich an Luigi Nerini, Eigentümer der „Ferrovia del Mottarone“, an Enrico Perocchio, Direktor des Betriebs, und Gabriele Tadini, leitender Angestellter des Seilbahnbetriebs. Das Verfahren wurde kurz vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist für mögliche Schadenersatzansprüche eingeleitet.<BR /><BR />Der Strafprozess vor dem Gericht in Verbania endete am 18. September 2024. Nerini wurde zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, Perocchio zu drei Jahren und elf Monaten sowie Tadini zu vier Jahren und fünf Monaten. Tadini hatte während der Ermittlungen knapp sechs Monate unter Hausarrest gestanden. Alle drei befinden sich derzeit auf freiem Fuß und haben Anträge auf alternative Vollzugsformen gestellt. <BR />Eine Entscheidung des zuständigen Gerichts steht noch aus. Von den Vorwürfen entlastet wurden Martin Leitner, Vorstandsmitglied der gleichnamigen Sterzinger Seilbahnfirma, und der Service-Verantwortliche Peter Rabanser. Beide wurden vom Richter freigesprochen.<BR /><BR />Ungewiss bleibt weiterhin die Zukunft der Seilbahn. Die Anlage wurde nach der Konfiszierung im Mai 2024 freigegeben, ist jedoch weiterhin außer Betrieb. Bereits im November 2023 hatten das italienische Tourismusministerium, die Region Piemont und die Stadt Stresa eine Vereinbarung über die Wiederinbetriebnahme unterzeichnet. Dafür wurden insgesamt 15 Millionen Euro bereitgestellt. Der neu gewählte Bürgermeister von Stresa, Luca Gemelli, bezeichnete die Zukunft des Mottarone-Projekts als eine der vordringlichsten Aufgaben seiner Amtszeit.<BR /><BR />Zu dem tragischen Unglück war es gekommen, nachdem das Zugseil der Bahn kurz vor der Bergstation gerissen war. Wie die Rekonstruktion ergab, waren die Notbremsen am Tragseil mit Klammern blockiert worden. <BR />Auch stand der Verdacht im Raum, dass das Seil selbst nicht regelmäßig kontrolliert worden sei. Wie der Vorverhandlungsrichter nun feststellt, fielen weder diese Kontrollen laut Werksvertrag in den Aufgabenbereich der Firma Leitner, noch hatten ihre Mitarbeiter etwas mit der Anbringung der Klammern zu tun.