Die Richterin ist der Meinung, dass der erschwerende Umstand der Unfallverhütung und das Vorliegen von vorsätzlichen Straftaten ausgeschlossen werden sollten. Sie folgte so den Argumenten der Verteidigung. <BR /><BR />Für die Vorverhandlungsrichterin sollte die Anklage auf schuldhaftes Unglück, mehrfachen Totschlag und fahrlässige Körperverletzung lauten.<BR /><BR /> Dies könnte die Lage einiger Angeklagter erleichtern. Die nächste Verhandlung ist für den 12. September anberaumt.