Was im Landschaftsschutzgebiet an Veränderungen und Eingriffen im Einzelnen möglich ist, gibt der landschaftliche Gebietsplan, mit dem sich die Erste Landschaftsschutzkommission des Landes am Dienstag befasst hat, vor. Die Gemeinde Kastelruth hatte Abänderungsvorschläge eingebracht, um die Bautätigkeit auf der Seiser Alm einzuschränken. Die Landschaftsschutzkommission zeigte sich mit dem grundsätzlichen Ansinnen der Gemeinde, die oberirdische Bautätigkeit im Zuge von Erweiterungen gastgewerblicher Betriebe einschränken zu wollen, einverstanden. Sie folgte jedoch den Vorschlägen nicht in allen Details. Die Landschaftsschutzkommission sprach sich mehrheitlich für definierte Grenzwerte aus, zudem wurden die Spielregeln klarer definiert. Der von der Kommission beschlossene Text geht nun für weitere Stellungnahmen zurück an die Gemeinden.