„Wenn Rom den Fehler nicht bald behebt, müssen in Südtirol tausende Pkw in der Garage bleiben“, warnt der Obmann der Kfz-Techniker im Landesverband der Handwerker (LVH), Dietmar Mock. Bisher bekam der Fahrzeughalter nach der Bezahlung der Revision eine Etikette mit dem Vermerk der durchgeführten Überprüfung, die von der ermächtigten Werkstatt ausgedruckt wurde. Die Werkstatt musste mit dem Datenverarbeitungssystem in Rom verbunden sein. „Genau dieses ist seit Montag neu und funktioniert seitdem nicht mehr. Die Kfz-Techniker können keine Revision melden und keine Etiketten ausdrucken, das Fahrzeug gilt somit als nicht überprüft“, erklärt Mock. Bei Fahrzeugen, deren Revision innerhalb August fällig ist, wird es deshalb eng. „Wer seine Revision jetzt macht, muss sein Auto stehen lassen“, so Mock. Der Kfz-Obmann schätzt die Zahl der betroffenen Fahrzeuge auf einige tausend allein in Südtirol. Auch wenn das Verkehrsministerium den Softwareschaden innerhalb der nächsten zwei Wochen beheben könne, sei nicht sicher, dass den Werkstätten ausreichend Zeit für die Überprüfung aller ausstehenden Fahrzeuge bleibe. „Das Ministerium hat hier wirklich für Chaos gesorgt, und das in der Hauptreisezeit“, ärgert sich Mock. Dabei ist das neue Datenverarbeitungssystem bereits im Vorfeld bei den Südtiroler Kfz-Technikern auf Kritik gestoßen. Grund der Einführung ist das im Juli durch ein Dekret eingeführte neue Verfahren zur Bezahlung der Revision. Mit dem neuen Verfahren hebt nun nicht mehr das Land über eine automatische Überweisung, sondern der Staat die Gebühren ein. Dazu muss die Werkstatt bei der Post eine telematische Verbindung aktivieren und online die Gebühren für die Revision bezahlen oder dem Kunden einen Einzahlungsschein geben, damit dieser bei der Post bezahlen kann. „Das neue Einzahlungssystem ist veraltet und bedeutet einen großen Rückschritt für die Kfz-Werkstätten und ihre Dienstleistung an die Kunden“, bedauert Mock. Die Landesregierung hat am 13. August angekündigt, das Dekret zur Einführung des neuen Einzahlungssystems anzufechten, da es die autonomen Befugnisse des Landes verletze. Der Kfz-Obmann fordert die zuständigen Stellen des Landes auf, die Anfechtung mit Nachdruck zu verfolgen.