Die SEL hätte nämlich die Kriterien nicht eingehalten und somit gegen ein Gesetz verstoßen. Energielandesrat Michl Laimer zeigt sich unbeeindruckt.Hintergrund: Da die Landesenergiegesellschaft SEL den Zuschlag für die Konzession des Kraftwerks St. Anton für die kommenden 30 Jahre erhalten hat, reichte der Mitbewerber Eisackwerk GmbH von Frasnelli Rekurs ein. Begründung: Man habe das bessere Projekt gehabt. Energielandesrat Michl Laimer verteidigt daraufhin aber die Vergabe an die SEL und hat der Eisackwerk GmbH zuletzt sogar Wettbewerbsverzerrung vorgeworfen. Nun kontert Frasnelli: „Die beiden wichtigsten Kriterien für die Bewertung des Antrages der SEL waren nicht definierbar und nicht eindeutig“, so Frasnelli gegenüber den „Dolomiten“. Daher hätte die Landesenergiegesellschaft seiner Meinung nach vom Wettbewerb ausgeschlossen werden müssen.„Die SEL hat also in zwei verschiedenen Landesämter zwei verschiedene Daten zur Restwassermenge angegeben. Das ist gesetzlich nicht zulässig und hätte den Ausschluss vom Wettbewerb zur Folge haben müssen.“Das Landesgesetz Nr. 1/2005 sehe vor, dass jener Bewerber die Konzession erhalten soll, der am meisten auf die Umwelt achte und die höchste Produktion für die nächsten 30 Jahre erziele, zitiert Frasnelli. „Beim Antrag um Konzessionserteilung von St. Anton hat die SEL jeweils einen Umweltplan und einen getrennten Plan für die Steigerung der Produktion vorgelegt.“Darin seien zwei verschiedene Daten zur Restwassermenge angegeben worden. „Das ist gesetzlich nicht zulässig und hätte den Ausschluss vom Wettbewerb zur Folge haben müssen“, so Frasnelli.sor/D____________________________________________________________________________________________________________________Den vollständigen Artikel lesen Sie in der heutigen Dienstagausgabe der Tageszeitung „Dolomiten“.