Bei der SEL AG in Bozen sei am Montag eine entsprechende offizielle Mitteilung eingetroffen.„Die SEL AG hat sich in ihrer Arbeit stets völlig korrekt verhalten. Deshalb empfinden wir begründete Befriedigung darüber, dass der Rechnungshof jetzt auch in der zweiten gegen die SEL AG eingeleiteten Vorerhebung zum Schluss gekommen ist, dass keinerlei Gesetzeswidrigkeit vorliegt, und das Verfahren eingestellt hat“, so Stocker. Die Ermittlungen bezogen sich auf die Beraterhonorare, welche die SEL AG für die „Operation Edison“, also für die Übernahme der sieben Kraftwerke der Edison durch die SEL, entrichtet hatte.Das Urteil sei für die SEL, „eine bedeutsame Bestätigung für unser korrektes Verhalten“, so Stocker.