Senatorin Unterberger nimmt Bezug auf einen Vorfall, der sich kürzlich in Bozen ereignete. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1165515_image" /></div> <BR /><BR /><BR />Eine Frau hatte eine verletzte Taube gefunden und sie in eine Tierklinik gebracht – dort stellten die Tierärzte fest, dass die Taube wohl angeschossen worden war ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/bozen-taube-angeschossen-tieraerzte-koennen-nichts-mehr-fuer-sie-tun" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier lesen Sie mehr dazu</a>). <BR /><BR />Solche Handlungen seien zwar „gesetzlich verboten – dennoch reichen die vorgesehenen Sanktionen offensichtlich nicht aus“, so Unterberger. <BR />So die Senatorin und Vorsitzende der Autonomiegruppe, Julia Unterberger, in einer Mitteilung.<BR /><BR /><h3> „Verschärfung der Strafen“ gefordert </h3>„Aus diesem Grund habe ich zum Gesetzentwurf zu den Straftaten gegen Tiere, der derzeit im Justizausschuss des Senats behandelt wird, eine Reihe von Änderungsanträgen eingereicht“, erklärt Unterberger. So sei unter anderem eine „Verschärfung der Strafen für diejenigen vorsehen, die gegen das Verbot des Abschusses von Vögeln verstoßen, das bereits im staatlichen Rahmengesetz zum Schutz von Wildtieren und der Jagd vorgesehen ist.“<BR /><BR /><BR />Andere Änderungsanträge zielen laut der Senatorin auf den besonderen Schutz von Singvögeln ab, „für die ich ein allgemeines Jagdverbot vorschlage.“ Darüber hinaus habe sie ein Verbot der Verwendung von lebenden Lockvögeln bei der Jagd gefordert – „eine grausame Praxis, deren Unterbindung auch dem Fang von Jungvögeln für den illegalen Handel ein Ende setzen würde.“<h3> Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien </h3>Die italienische Gesetzgebung sei aber lückenhaft. „Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien wegen Nichteinhaltung der Vogelschutzrichtlinie eingeleitet“, informiert Unterberger. <BR /><BR /> Die Kommission beanstande die gesamtstaatlichen Rechtsvorschriften, weil sie den Regionen die Befugnis einräumt, Ausnahmen zuzulassen, so Unterberger – „etwa für den Fang oder den Abschuss von Vögeln in Schutzgebieten und in Zeiten des Jagdverbotes.“<BR /><h3> „Höchste Zeit, dass sich staatliche Gesetzgebung anpasst“ </h3>Beanstandet werde auch die Nichteinhaltung einer Konvention, die die Verwendung von Bleimunition in Feuchtgebieten verbietet. In Italien seien Ausnahmen zugelassen. „Dies bedeutet, dass es Gebiete gibt, die gegen die europäischen Rechtsvorschriften verstoßen“, so die Vorsitzende der Autonomiegruppe im römischen Senat. <BR /><BR /><BR />„Da der Tierschutz seit 2022 ein Verfassungsgrundsatz ist und es dem Staat obliegt, ihn mit seinen Gesetzen durchzusetzen, ist es höchste Zeit, dass sich die staatliche Gesetzgebung anpasst.“