Und das „explizit über die Einteilung der Wahlkreise“. Hier gebe es auch für Österreich in Ausübung seiner Schutzfunktion „kaum einen Spielraum“. Die SVP habe daher versucht, das Beste aus der Situation zu machen...<BR /><b><BR />Trotz der Verkleinerung des Senats von 315 auf 200 Senatoren vor nunmehr sechs Jahren entsendet Südtirol weiterhin drei Senatoren. Das ist überproportional, oder?</b><BR />Prof. Walter Obwexer: Ja, das stimmt. Südtirol stellt etwa ein Prozent der Bevölkerung Italiens – eine proportional angemessene Vertretung wären daher zwei Senatoren. Südtirol ist demnach im Senat geringfügig überproportional vertreten.<BR /><BR /><b>Hat Südtirol gut verhandelt oder gibt es einen Grund für diese Bevorzugung?</b><BR />Prof. Obwexer: Es gibt einen rechtlichen Grund, und zwar die Paketmaßnahme 111 – aus dem Paket, das Italien und Österreich 1969 geschnürt haben – sieht eine angemessene Vertretung beider Südtiroler Sprachgruppen vor. Bei drei Senatssitzen geht sich das mit zwei zu eins gut aus. Hätte Südtirol nur zwei Senatoren, wäre entweder keine italienische Vertretung oder eine mit 50 Prozent überproportionale italienische Vertretung im Senat die Folge. Es gibt also einen guten Grund, für das römische Entgegenkommen in diesem Punkt.<BR /><BR /><b>Im Paket von 1969 ist also explizit eine Vertretung der Südtiroler italienischer Muttersprache im Senat festgeschrieben? In welcher Form ist diese zu gewährleisten?</b><BR />Prof. Obwexer: Explizit über die Einteilung der Wahlkreise. Diese sollen so zugeschnitten sein, dass in zwei die Wahl eines deutschsprachigen Vertreters in den Senat begünstigt wird und in einem eben die Wahl eines Italieners. Das letzte Wort haben natürlich die Wähler, aber zumindest sollte die Einteilung der Wahlkreise die Verteilung zwei zu eins bestmöglich begünstigen. Nebenbei bemerkt, ist Maßnahme 111 die einzige von insgesamt 137 im Paket, die auch die italienische Sprachgruppe schützt. Alle anderen drehen sich ausschließlich um den Schutz der deutsch-ladinischen Sprachgruppe.<BR /><BR /><b>In der Vergangenheit hat das nicht immer „geklappt“, mehrmals ging sich kein „italienischer“ Senator aus...</b><BR />Prof. Obwexer: Aus eben diesem Grund ist gegen den Vorstoß von Alessandro Urzì rechtlich wenig einzuwenden. Wenn sich die Bevölkerungszusammensetzung in den Gemeinden ändert, dann ist eine Anpassung der Wahlkreise zulässig. Das wurde 1969 bewusst so formuliert.<BR /><BR /><b>Eine Anpassung ist aber nicht zwingend notwendig?</b><BR />Prof. Obwexer: Nein, theoretisch hätte man alles so belassen können. Aber nun hat der Kammerabgeordneten Urzì eine Änderung – erneut – eingefordert. Dieser Forderung ist – das muss man an dieser Stelle klipp und klar sagen – kaum ein schlagkräftiges rechtliches Argument dagegenzuhalten. Und auch ein politisches Gegenargument zu finden, dürfte schwer sein. <BR /><BR /><b>Aber laut Südtirol-Paket muss Rom Wien über diese Änderung in einem Notenwechsel informieren?</b><BR />Prof. Obwexer: Ja, den Notenwechsel muss es geben. Aber wie gesagt, hier gibt es auch für Österreich in Ausübung seiner Schutzfunktion kaum einen Spielraum. Auch nicht für taktische Spielchen wie einer zeitlichen Verzögerung. Antwortet Wien beispielsweise nicht, kann die Regierung Meloni den Gesetzentwurf samt Urzìs Wahlkreis-Einteilung dennoch beschließen.<BR /><BR /><b>Die SVP-Kammerabgeordneten hätten aber dennoch dagegen stimmen können...</b><BR />Prof. Obwexer: Ja, aber in der SVP hat man versucht, das Beste aus der Situation zu machen und über einen sogenannten Tagesordnungspunkt die Vertretung in der Kammer ins Spiel gebracht. Denn hier ist aktuell die deutsch-ladinische Vertretung international kaum abgesichert und könnte durch Veränderungen im Wahlrecht in Gefahr geraten. Nun gibt es den angenommenen Tagesordnungspunkt, in dem die Regierung aufgefordert wird, die derzeitige und auch künftige südtirolrelevante Änderungen im Wahlrecht, die die Kammer betreffen, Österreich vorzulegen. Der entsprechende Brief an Wien, der den ersten Schritt der Absicherung bedeuten würde, muss – so steht es im Tagesordnungspunkt, vor der endgültigen Beschlussfassung der Wahlrechtsreform im Senat an Österreich übermittelt werden. Passiert dies, soll es ein SVP-Ja für die Reform geben.