Doch der Reihe nach: Anfang Mai hat der Landtag das neue Gesetz zur Regelung der Ombudsstellen genehmigt. Der Großteil der Reform tritt erst in der nächsten Legislaturperiode in Kraft, weil es vom Staatsgesetz so vorgesehen ist bzw. man politisch nicht bis dahin warten wollte, werden drei Ombudsleute schon jetzt gesucht: die Ombudsperson für die Rechte von Inhaftierten, die Verantwortliche für den Bereich sexualisierte Gewalt sowie der Verantwortliche für den Bereich Senioren. <BR /><BR />Abgabetermin für Bewerbungen um die drei Positionen ist der morgige Freitag, 12 Uhr. Für den 20. Juli ist bereits die parteiübergreifende Kommission einberufen, die sich auf jeweils eine/n Kandidatin/en einigen soll. Herrscht Einstimmigkeit, werden diese vom Landtag ohne Diskussion durchgewunken.<h3> Nur eine einzige Bewerbung</h3>Geschieht aber nicht noch ein kleines Wunder und die Kandidaten stehen plötzlich Schlange, so wird die Landtagskommission keine Qual der Wahl haben. Wie die Reaktion erfahren hat, liegt derzeit für die Stelle des Verantwortlichen für die Belange der Senioren nur eine einzige Bewerbung vor. Dasselbe gilt mit nur einer Bewerbung für den Verantwortlichen sexualisierte Gewalt. Was die Inhaftierten betrifft, so soll es kurz vor Ablauf der Frist immerhin drei Interessierte geben.<BR /><BR /> „Ich äußere mich nicht zu laufenden Verfahren, doch ist das schleppende Interesse schon überraschend“, sagt der „Vater“ des neuen Ombudstellengesetzes, Arnold Schuler. Monatelang stand sein früherer Entwurf unter Beschuss aus den eigenen SVP-Reihen, wobei es vor allem um den Seniorenanwalt ging. Letztendlich ruderte er zurück und legte einen neuen Entwurf vor. Dieser sieht vor, dass ab 2028 ein Garant an der Spitze der Ombudsstelle steht. Die bisherigen unabhängigen Ombudsstellen werden als Fachbereiche geführt. <h3> Job für zweieinhalb Jahre</h3>Genau dort dürfte der Hund begraben sein. Wer jetzt ernannt wird, hat den Job nur für die kommenden zweieinhalb Jahre. Danach beginnt das Spiel von vorne. Wer nach einer fixen Perspektive sucht, zögert, sich zu bewerben. „Kann sein, wer seine Arbeit gut macht, hat aber beste Aussichten, im Amt bestätigt zu werden“, argumentiert Schuler. An der Bezahlung liege es jedenfalls nicht. Diese sei zwar nicht mehr so hoch wie jene der heutigen Ombudsleute, aber mit Einstufung in die 8. Funktionsebene plus 60 Prozent Zuschlag sicher nicht schlecht.