<BR /><BR />Eine Million Euro: Das hatte der Anwalt der Nebenkläger, Martin Fill, für Mutter, Schwester und Tochter von Sigrid Gröber als Schmerzensgeld beantragt. Konkret wären es jeweils 400.000 Euro für Mutter und Tochter sowie 200.000 Euro für die Schwester gewesen. <BR /><BR />Darüber hinaus hatte das Land Südtirol, das ebenfalls als Nebenkläger am Strafverfahren beteiligt war, „nicht weniger als 50.000 Euro“ Schadenersatz beantragt, wie Rechtsanwalt Lukas Plancker in der Endphase des Verfahrens gesagt hatte. Die Summe entspreche den Ausgaben des Landes für einige spezifische Initiativen, um Frauen in Gewaltsituationen zu helfen. <BR /><h3> 30.000 Euro Schadenersatz für Land Südtirol – Präzedenzfall </h3>Im heute verlesenen Urteil gestand das Schwurgericht (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) der Mutter Gröbers 242.991 Euro, der Tochter 239.134 Euro, der Schwester 73.680 Euro Schmerzensgeld zu. <BR /><BR />Aufhorchen lässt aber die Summe, die als Schadenersatz dem Land zugestanden wurde: 30.000 Euro. Es dürfte sich um einen Präzedenzfall handeln – und ein wichtiges Zeichen gegen Gewalt an Frauen. <BR /><BR />In Vergangenheit hätten sich Gemeinden in Prozesse dieser Art als geschädigte Partei eingelassen – kürzlich hatte eine mittelitalienischen Gemeinde dabei eine eher symbolische Schadenersatzsumme in Höhe von 1000 Euro erhalten, darüber berichtete Plancker am Rande der heutigen Urteilsverkündung.