Zum Auftakt des Berufungsprozesses vor dem Landgericht Augsburg machten die 18 und 19 Jahre alten Angeklagten keine Angaben – über ihre Anwälte ließen sie aber erklären, dass es in der „Erlebnisgrotte“ der Therme zu sexuellen Handlungen, nicht aber zum Geschlechtsverkehr gekommen sei.Paar fühlte sich ungestörtSein Mandant sei „alkoholisch enthemmt“ gewesen, sagte der Anwalt des 18-Jährigen. Zudem habe sich das Paar ungestört gefühlt und von Kameras nichts gewusst.Zwei Bademeister hatten die jungen Leute an Weihnachten 2014 eigenen Angaben zufolge in flagranti erwischt – es gibt auch ein Unterwasser-Video von dem Geschehen.Im Juni waren die Angeklagten vom Augsburger Amtsgericht zu Jugendarreststrafen verurteilt worden – wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Gegen das Urteil hatten beide Berufung eingelegt.dpa