Der 56-Jährige hatte im Mai zu den Vorwürfen Stellung bezogen und versichert, dass er dem Mädchen niemals sexuelle Gewalt angetan habe. Vielmehr habe er für sie empfunden „wie für eine eigene Tochter“. Dem Mann wurde Sex mit der Minderjährigen über einen Zeitraum von knapp 3 Jahren vorgeworfen – unter Ausnutzung des häuslichen Naheverhältnisses.Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. Der Verurteilte bleibt auf freiem Fuß und kann Berufung einlegen.stol/D Mehr Informationen zum Gerichtsfall gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".