Die Vorhaltung lautete auf sexuelle Gewalt, der Fall wurde als minderschwer eingestuft. Der Marokkaner, der bei der Verhandlung nicht anwesend war und von Pflichtverteidiger Johann Zöggeler vertreten wurde, war nach der Haftprüfung mit Unterschriftspflicht bei den Ordnungshütern belegt worden. <BR /><BR />Nach dem Vergleich, der vorerst nicht rechtskräftig ist, wurde diese Maßnahme aufgehoben. <BR /><BR />Wie berichtet, wurde dem 24-Jährigen zur Last gelegt, die Frau bereits im Linienbus mit aufdringlichem Verhalten belästigt zu haben. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/25-jaehrige-frau-opfer-sexueller-gewalt-an-bushaltestelle-taeter-festgenommen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(Hier lesen Sie mehr dazu.)</a><BR /><BR />An der Haltestelle in Siebeneich habe der Mann das Opfer dann gezwungen, auszusteigen und die Frau sexuell bedrängt, indem er sie wiederholt unsittlich berührt und geküsst habe. Eine Passantin alarmierte die Polizei, die den Tatverdächtigen in kürzester Zeit ausforschte. <BR /><BR />Quästor Paolo Sartori hat gegen ihn einen Abschiebebefehl erlassen.