Zu dem sexuellen Übergriff war es im Jahr 2016 gekommen. Die junge Frau war mit einer Freundin im Shuttlebus zu einem Tanzlokal gefahren. Dort wurden sie von 2 Männern angesprochen, die einen netten Eindruck machten. Deshalb dachten sich die Freundinnen auch nichts Böses, als ihnen – nachdem sie den Shuttlebus für die Rückfahrt knapp versäumt hatten – von den Männern angeboten wurde, sie nach Hause zu bringen. Eine der Frauen stieg auf der Beifahrerseite in den Wagen, die zweite setzte sich mit dem 24-Jährigen nach hinten. Aufgrund der lauten Musik bemerkte die Frau am Beifahrersitz nicht gleich, was am Rücksitz passierte.<BR /><BR /> Laut Angaben des Opfers habe der 24-Jährige zuerst versucht, sie zu küssen. Dann habe er sie unsittlich berührt und ihr die Hose heruntergestreift, um sie zu zwingen, sexuelle Handlungen zu erdulden. Als die Beifahrerin bemerkte, was vor sich ging, wollte sie ihrer Freundin helfen. Der Fahrer, der sich später an nichts mehr erinnern wollte, ließ die Frauen aussteigen. Sie riefen die Carabinieri. Das Weiße Kreuz brachte das Opfer ins Spital. <h3> Zeugen und Beweise belasten Angeklagten schwer</h3>Der Strafsenat am Bozner Landesgericht (Vorsitz Richterin Carla Scheidle) hatte es im Juni 2021 als erwiesen angesehen, dass der 24-Jährige der jungen Frau sexuelle Gewalt angetan hatte. Er wurde auch verurteilt, seinem Opfer, das sich mit Rechtsanwalt Andreas Tscholl als Nebenklägerin eingelassen hatte, die Verfahrenskosten (4000 Euro) zu erstatten und Schadenersatz zu leisten: 8000 Euro verfügte das Gericht als vorläufige Sofortzahlung, die definitive Summe wird das Zivilgericht festlegen. Das Oberlandesgericht in Bozen (Vorsitz Richterin Silvia Monaco) bestätigte das Urteil im Herbst vorigen Jahres. Und vor wenigen Tagen wurde in Rom auch die Kassationsbeschwerde des 24-Jährigen abgewiesen. <BR /><BR />Nichts fruchtete seine Erklärung, dass die Frau mit den sexuellen Handlungen einverstanden gewesen sei. Der Mann wurde nicht nur durch die Aussage des Opfers belastet, zu den Beweismitteln zählten neben Zeugenaussagen u.a. auch die eingerissene Hose der Frau und ein von den Ermittlern abgehörtes Telefongespräch. <h3> Auch formal alles korrekt</h3>Auch der Versuch des 24-Jährigen, die Verfahren erster und zweite Instanz für nichtig erklären zu lassen, weil einige der Zeugen in dem italischsprachigen Prozess in Deutsch ausgesagt hatten, führte zu nichts. Diese Möglichkeit ist ausdrücklich vorgesehen, wenn alle Prozessparteien zustimmen. Und dass der Angeklagte bzw. seine Verteidigung zugestimmt hatte, war in den Verhandlungsprotokollen vermerkt. <BR /><BR />Mit der Abweisung der Beschwerde durch das Höchstgericht erwächst dem Urteil Rechtskraft, der Mann muss seine Haftstrafe antreten. Mindestens ein Jahr wird er hinter Gittern verbringen, erst dann kann er die Überlassung zur Betreuung auf Probe an die Sozialdienste beantragen. Ob ihm dies zugestanden wird, muss der Richter dann erst entscheiden.