Der 37-Jährige war im August 2024 nach der Anzeige der 16-Jährigen von der Polizei dingfest gemacht worden. Wie die Jugendliche beklagte, habe sie der Mann an einer Bushaltestelle angesprochen und sie überredet, zu ihm ins Auto zu steigen, er sei auf dem Weg zu einer Techno-Party im Trentino ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/verdacht-auf-sexuelle-gewalt-sechs-jahre-haft-beantragt" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">STOL hat berichtet</a>) .<h3> Benzodiazepin bei Hausdurchsuchung entdeckt</h3>Doch schon nach den ersten Schlucken aus der Flasche, die der Mann ihr im Auto angeboten habe, wollte die 16-Jährige bemerkt haben, dass mit dem Wasser etwas nicht stimmte. Die Staatsanwaltschaft warf dem aus Süditalien stammenden und in Bozen wohnhaften Mann vor, der Jugendlichen in der Folge mehrfach sexuelle Gewalt angetan zu haben. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei dem Verdächtigen war dann das Schlaf- bzw. Beruhigungsmittel Benzodiazepin entdeckt worden. <BR /><BR />Im Juli 2025 verurteilte Vorverhandlungsrichterin Elsa Vesco den 37-Jährigen zu sechs Jahren Haft. Auch sprach sie der 16-Jährigen, die sich in dem verkürzten Verfahren als Nebenklägerin eingelassen hatte, eine sofortige Schadenersatzanzahlung zu. <BR /><BR />Der Angeklagte hatte beteuert, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Doch er wurde nicht zuletzt durch seinen eigenen Handyinhalt belastet: Auf dem Gerät sollen Fotos von sexuellen Handlungen mit dem Mädchen gefunden worden sein. Darauf sei auch ersichtlich gewesen, dass die 16-Jährige kaum geradeaus laufen konnte und offenbar keine Kontrolle über ihren Körper hatte – laut Staatsanwaltschaft aufgrund eines verabreichten Beruhigungsmittels.<h3> 37-Jähriger vorerst auf freiem Fuß</h3>Die Verteidigung hatte in ihrer Berufungsschrift beantragt, das Medikament, das beim Angeklagten gefunden worden war, analysieren und dessen Auswirkungen und Wirkungsdauer auf Körper und Geist eines Menschen abklären zu lassen. Doch für das Oberlandesgericht scheint die Sachlage auch ohne diese Analyse klar gewesen zu sein: Es folgte dem Antrag der Generalanwaltschaft und bestätigte das Urteil aus erster Instanz. <BR /><BR />Da das Urteil vorerst nicht rechtskräftig ist, bleibt der 37-Jährige auf freiem Fuß. Verteidiger Nicola Nettis hat noch die Möglichkeit, im Namen seines Mandanten Kassationsbeschwerde einzulegen.