Das Oberlandesgericht hatte im Oktober 2012 über den Mann eine Haftstrafe von neun Jahren und vier Monaten und über die Frau von vier Jahren und sechs Monaten verhängt. Ende 2013 befand das Kassationsgericht aber, dass das Strafmaß vom Oberlandesgericht Trient neu berechnet werden müsse, da die Straftaten, die von April 1999 bis März 2002 verübt wurden, verjährt sind. Alle späteren Vorwürfe – bis 2006 – bleiben aufrecht. Der Termin für die Verhandlung dürfte bald feststehen. Rechtsanwalt Nicola Nettis erwägt aber bereits einen Rekurs wegen eines „grundsätzlichen Fehlers“: Er prüft, ob alle Vertagungen in den Verjährungszeitraum einberechnet wurden. Eine Neuberechnung könnte das Strafmaß für seinen Mandanten weiter senken. Für den Rekurs hat er 180 Tage Zeit. rc