<BR /><BR />Laut Angaben des Opfers – Zeugen der beanstandeten Straftat gab es keine, heißt es in einem Bericht der Tageszeitung „L'Adige“ – soll der Fahrlehrer damals die junge Frau gegen ihren Willen am Arm und am Bein berührt haben. Und das, während einer Fahrstunde mit dem damals noch in einer Fahrschule tätigen Mann, der wesentlich älter als das Opfer ist.<h3> Urteil aus erstem Verfahren für nichtig erklärt </h3> In einem ersten Verfahren gegen ihn war er zu zehn Monaten Haft verurteilt worden – allerdings hat das Berufungsgericht das Urteil für nichtig erklärt, zumal ein Fehler bei der Bestimmung des Straftatbestandes gemacht worden sein soll. <BR /><BR />Beim zweiten Anlauf konnte die Anklage den Richter im Rahmen eines verkürzten Verfahrens erneut von der Schuld des Fahrlehrers überzeugen. Allerdings ohne den erschwerenden Umstand des Missbrauchs einer Gewaltbefugnis (in Zusammenhang mit dem Verhältnis Fahrlehrer-Fahrschülerin) anzuerkennen. <BR /><h3> Weitere Fahrschülerinnen zu Angeklagten befragt </h3> Der Angeklagte hat stets alle Vorwürfe von sich gewiesen und seine Unschuld persönlich vor dem Richter beteuert. Die Ermittlungen der Ordnungshüter hatten ergeben, dass weitere Fahrschülerinnen von ähnlichen Vorfällen berichtet hatten, etwa von leichten Berührungen gegen ihren Willen sowie unangebrachten Kommentaren. <BR /><BR />Der ehemalige Fahrlehrer wurde zu einer Haftstrafe auf Bewährung von acht Monaten verurteilt. In den jüngsten Prozess hatte sich das Opfer nicht als Nebenklägerin eingelassen – im Rahmen des ersten, annullierten Verfahrens, hatten sich die Parteien bereits auf die Höhe der Schadenersatzsumme geeinigt.