Der Fall hatte 2005 für Schlagzeilen gesorgt. Am 14. Juni waren Haller und Martin Mair (46) aus Bozen festgenommen worden. Ihnen wurde zur Last gelegt, eine 22-jährige Rumänin über Tage festgehalten und ihr sexuelle Gewalt angetan zu haben. Im März 2007 verhängte der Strafsenat über Mair zehn Jahre Haft, über Haller sieben Jahre. 2008 senkte das Bozner Oberlandesgericht das Strafmaß auf sieben Jahre Haft für Mair und sechs Jahre und vier Monate für Haller. Die Verteidigung hatte Kassationsbeschwerde eingelegt, u. a. weil ihrer Ansicht nach die Telefonabhörungen ihrer Mandanten nicht ins Verfahren hätten eingebracht werden dürfen. Bekanntlich hatte die Polizei die Anrufe ursprünglich wegen ganz anderer Verdachtsmomente abgehört. Die Höchstrichter merkten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abhörungen als Beweismittel an. Das Verfahren wurde ans Oberlandesgericht Trient rückverwiesen. Entgegen der Hoffnung der Angeklagten fiel das Urteil gegen sie hier aber nicht milder aus – im Gegenteil: Beide wurden nun zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug verdonnert. Hin und HerHallers Verteidiger Francesco Coran zog erneut vors Höchstgericht. Er argumentierte, dass das Oberlandesgericht angesichts der fehlenden Berufung von Seiten der Generalstaatsanwaltschaft keine höhere Strafe als die ursprüngliche hätte verhängen dürfen. Das Kassationsgericht gab der Beschwerde statt, der Ball ging zurück nach Trient. Am Donnerstag fiel das Urteil: Hallers Strafe wurde auf sechs Jahre, drei Monate und 15 Tage reduziert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mair hat seine Strafe hingegen im vorigen November angetreten.rc/D