Bei der gestrigen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Bozen beantragte der Verteidiger des Pakistaners, Rechtsanwalt Corrado Faes, die Straftat als Gewalt von geringer Schwere einzustufen.<h3> Was im Oktober 2024 geschehen sein soll</h3> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/sexueller-uebergriff-in-kaiserau-anklage-beantragt-4-jahre-haft-fuer-pakistaner" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet</a>, wurde dem Mann ein sexueller Übergriff auf eine 14-Jährige im Bozner Stadtteil Kaiserau zur Last gelegt. Das Mädchen hatte am 25. Oktober 2024 im Park nahe der Nicolò-Rasmo-Straße auf eine Freundin gewartet. Gegen 20 Uhr sei sie von dem Mann angesprochen worden. <BR /><BR />Die Jugendliche hatte bald ein ungutes Gefühl und versuchte, sich von dem Mann zu entfernen. Da soll er sie von hinten am Hals gepackt und zurückgerissen haben. Mit der anderen Hand soll er sie erst grob an der Hüfte festgehalten und dann ihr Gesäß begrapscht haben. Die 14-Jährige wehrte sich, rammte ihren Ellenbogen nach hinten und traf ihren Angreifer. So konnte sie sich losreißen. <BR /><BR />Laut schreiend lief sie davon und bat eine Person, die nicht weit entfernt in einem Auto saß, um Hilfe. Diese alarmierte die Polizei, die den Tatverdächtigen wenig später festnahm. Am 27. März 2025 wurde der Mann im verkürzten Verfahren zu drei Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde der 40-Jährige zur Zahlung von 15.000 Euro Schadenersatz an das Opfer verpflichtet.<h3> Mann ist auf freiem Fuß</h3>Dieses Urteil wurde nun bestätigt, denn das Oberlandesgericht folgte nicht der Argumentation der Verteidigung. Die Berufung wurde abgewiesen. Der Mann ist auf freiem Fuß. Die Urteilsbegründung wird in 50 Tagen vorliegen.