Lehrer, die den Kurs besuchen, müssten zwar Studiengebühren bezahlen, hätten aber Anrecht auf ein postuniversitäres Stipendium."Um Anrecht auf ein solches postuniversitäres Stipendium zu haben, darf der letzte Studienabschluss maximal sechs Jahre zurückliegen, normalerweise. Für die Lehre wurde jetzt eine Ausnahme gemacht, sie haben auch danach noch Anrecht darauf", erklären die Sprecher der SH-Alumni.„Im Sinne des vielzitierten Lebenslangen Lernens fordern wir schon lange die Abschaffung dieser Einschränkung für den gesamten postuniversitären Bereich“, so Verena Frei von den Alumni der Südtiroler Hochschülerschaft.„Dass diese Regelung nur maßgeschneidert auf die Universität Bozen und die Lehrergemacht wurde, ist eine Ungerechtigkeit sondergleichen.“Begründung für die Ausnahmeregelung ist, dass es den Kurs zuvor nicht gegeben habe.„Dieses Argument trifft auf sehr viele andere postuniversitäre Master oder Ausbildungen zu, die durch den Rost fallen“, kritisiert Verena Frei, „deshalb fordern wir im Sinne des Lebenslangen Lernens eine Gleichberechtigung und Abschaffung der sechsjahres-Regelung für alle postuniversitären Ausbildungen.“