Donnerstag, 12. September 2019

Sich als Sachwalter für andere Menschen einsetzen

Ab September werden wieder kostenlose Grundkurse für interessierte Bürger und Weiterbildungstreffen für Sachwalter organisiert. Sachwalter unterstützen Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Sie vertreten die Person vor Behörden und wahren deren Interessen, wobei jedoch die Handlungsfähigkeit des Betroffenen so geringfügig wie möglich eingeschränkt werden soll.

Der Sachwalter bzw. die Sachwalterin wird vom Vormundschaftsgericht ernannt, diese Funktion kann unbefristet (für Familienangehörige), aber auch befristet (für Personen, die kein verwandtschaftliches Verhältnis haben) übernommen werden. (Symbolbild)









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