„Es gibt keine Frist zur Nachrüstung“, heißt es in der schriftlichen Antwort des Landeshauptmanns.„Wird ein Fahrzeug als landwirtschaftliche Arbeitsmaschine und im Straßenverkehr eingesetzt, muss es den Normen der Straßenverkehrsordnung, sowie jenen derArbeitssicherheit entsprechen, unabhängig vom Baujahr. Für landwirtschaftliche Traktoren ohne Überrollbügel und Sicherheitsgurten sind Strafen von 80,00 bis 318,00 Euro vorgesehen. Es kann auch das Verkehrsbüchlein eingezogen werden“, heißt es weiter.In der Folge müsse der Landwirt eine Revision mit dem Traktor bei der Landesprüfstelle für Kraftfahrzeuge absolvieren. „Selbstverständlich muss das Fahrzeugbei der Revision allen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.“Auch die Frage, welche Umweltmaßnahmen (Partikelfilter) anzuwenden sind, wird in der im Landtag eingereichten Anfrage geklärt.„Die Einführung der Abgasgrenzwerte bei so genannten Off-Road-Motoren, dazu zählen auch sämtliche landwirtschaftliche Maschinen erfolgt, bzw. erfolgte in Zeitstufen undhängt von der Motorleistung ab: Stufe I EU Regelung 97/68 vom 16.12.1997, Stufe II EU Regelung 97/68 vom 16.12.1997, gültig 2001 – 2004 usw.. Im Unterschied zu den anderen Fahrzeugen werden die Abgaswerte je KWh definiert und nicht je km. Die Maschinen müssen, gleich wie die anderen Fahrzeuge auch, die Richtlinien einhalten, welche im Fahrzeugschein nachzulesen sind“, so Durnwalder.Sichere Auskünfte für die Landwirte zum Ablauf der Revisionen seien so lange nicht möglich, bis das Transportministerium gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium ein Dekret zur verpflichtenden Revision der landwirtschaftlichen Maschinen, die am Straßenverkehr teilnehmen, erlasse. „Die Revisionen beginnen mit 01. Jänner 2014 und betreffen zu dem Zeitpunkt alle Maschinen die vor dem 01. Jänner 2009 zugelassen wurden. Die Revision muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Die Informationen und Dokumentationen zu den einzelnen Maschinen sollten beim Fahrzeughersteller eingeholt werden“, so die Antwort von Durnwalder auf die schriftliche Anfrage von Pöder.