Die Südtirolerin hatte sich im Frühjahr 2022 einen Vorrat an Haschisch und Marihuana zum Eigengebrauch zugelegt. Sie hatte es bei sich, als sie am Bozner Bahnhof 2 Männer aus Marokko traf, die ihr weiteres Rauschgift in Aussicht stellten, sie dazu aber baten, sie in ihrem Auto in die Industriezone zu bringen. <BR /><BR />Dort stieg einer der Männer aus, kam kurz darauf zurück, legte eine Plastiktasche ins Auto und verschwand. Bevor die Südtirolerin und der zweite Mann (29) wussten, wie ihnen geschah, tauchte die Polizei auf. Bei der Durchsuchung der Südtirolerin fanden die Beamten 27 Gramm Marihuana und 22 Gramm Haschisch. <BR /><BR />In der Plastiktasche, die der erste Mann im Auto zurückgelassen hatte, lagen 29 Kleidungsstücke, die – wie sich herausstellte – aus einem Bozner Geschäft gestohlen worden waren. Daraufhin wurden die Südtirolerin und der 29-Jährige angezeigt – die Südtirolerin wegen Drogenbesitz mit Verkaufsabsicht, und beide wegen Verdacht auf Hehlerei. <h3> Ein sprachliches Missverständnis</h3>Die Frau hatte bemerkt, dass sich in der Nähe ein Autohaus befand, und sie hoffte, dass die Überwachungskamera gefilmt haben könnte, dass ihr die Plastiktasche untergejubelt worden war. Begleitet vom 29-Jährigen fragte sie Tage später beim Autohaus nach, ob man dort mögliche Videos speichern könne, da sie diese zu ihrer Verteidigung brauchen könnte. Doch offenbar gab es ein sprachliches Missverständnis: Der Mitarbeiter schien gedacht zu haben, dass die Frau von ihm eine Falschaussage zu ihren Gunsten verlangen würde – womit sie sich auch deswegen vor Gericht verantworten sollte.<BR /><BR /> Glücklicherweise hatte die Südtirolerin aber die Geistesgegenwart gehabt, das Gespräch mit dem Handy aufzuzeichnen. Diese Aufnahme brachte ihr Verteidiger Sebastian Ochsenreiter in der Erstverhandlung zum Hauptverfahren ein und konnte belegen, dass die Frau um nichts Ungesetzliches gebeten hatte. <h3> Drogen für den Eigengebrauch</h3>Aus den Videos ging nicht hervor, dass sie gewusst haben könnte, was in der Plastiktasche war. Von beiden Punkten wurde sowohl sie als auch der 29-Jährige freigesprochen, weil die Straftat nicht vorliegt.<BR /><BR /> Was den Vorwurf des Drogenbesitzes mit Verkaufsabsicht anging, unterstrich Ochsenreiter, dass die Drogen für den Eigengebrauch waren. Seine Mandantin verdiene 2500 Euro im Monat, sie sei nicht auf Geld aus einem möglichen Drogenhandel angewiesen. Die Frau wurde auch von diesem Anklagepunkt freigesprochen – da die Straftat nicht vorliegt.